Bebauungspläne
Hinweise:
Alle auf diesen Seiten als Download-Dokumente zum Herunterladen bereitgestellten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken nach § 4a Absatz 4 BauGB beziehungsweise § 10 Absatz 3 BauGB. Allein die Originalpläne sind rechtlich verbindlich und können im Rathaus eingesehen werden.
Die Stadtverwaltung informiert über Bebauungsplanverfahren und -fortschritte üblicherweise im Amtlichen Bekanntmachungsblatt. Dieses erscheint alle zwei Wochen und ist in diesem Internet-Auftritt herunter zu laden. Ohne Gewähr erfolgt eine Veröffentlichung auch im Folgenden, sofern aktuell Bürgerbeteiligungen laufen.
Laufende Bekanntmachungen:
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Aktuelle Bauleitplanverfahren:
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2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 100 »Wilhelmshöhe West«
Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 100 „Wilhelmshöhe West“ umfasst fünf Änderungsbereiche. Zum einen werden die im Zuge der Umsetzung des Ursprungs-Bebauungsplanes vor 10 Jahren veränderten Ausführungen nunmehr planungsrechtlich gesichert (Änderungsbereich 2 bis 5), zum anderen werden für den Änderungsbereich 1 die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um eine gewerbliche Fläche entsprechend den notwendigen Anforderungen eines dort anzusiedelnden Gewerbetreibenden zu nutzen. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 22. Juli 2019 bis 23. August 2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg während der Dienststunden und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung (»Freudenberg Aktuell« vom 13.07.2019) zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden.
Planunterlagen einschließlich Begründung :
2. Begründung Teil 1 - Entwurf
1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 52 „Diakoniezentrum Freudenberg“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 52 „Diakoniezentrum Freudenberg“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das Altenpflegeheim nach Osten in den Bereich des bisher für „Betreutes Wohnen“ vorgesehenen Teils zu verlagern. Die frei werdenden Flächen sollen mit einem großzügigeren Geländepark / bzw. einem Grünbereich mit gärtnerischer Ausrichtung gestaltet werden.
Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 11.06.2019 bis zu, 11.07.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg während der Dienststunden und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung („Freudenberg Aktuell“ vom 01.06.2019) zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden.
Planunterlagen einschließlich Begründung :
21. Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Freudenberg im Stadtteil Niederndorf "Auf der Hube"
Mit der 21. Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Freudenberg und der damit verbundenen Erweiterung soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, um eine geringfügige Erweiterung mit einem Gebäude im Bereich „Auf der Hube“ zu ermöglichen.
Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 27.05.2019 bis zum 27.06.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg während der Dienststunden und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der 21. Änderung der Abgrenzungssatzung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Amtlichen Bekanntmachung (»Freudenberg Aktuell« vom 18.05.2019) zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden.
Planunterlagen einschließlich Begründung :
8. qualifizierte Änderung des Bebauungsplans der Stadt Freudenberg Nr. 43 »Stadtmitte I A - D
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die 8.Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 43 „Stadtmitte I, A - D“ sollen vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Öffnung des Seelbaches und zur Ausweisung überbaubarer Flächen für den „Kulturbackes“ geschaffen werden.
Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.03.2019 bis zum 04.04.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg während der Dienststunden und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung („Freudenberg Aktuell“ vom 23.02.2019) zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehene werden.
Planunterlagen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht:
2. Begründung Entwurf
2.2 Begründung Anlage 1: Umweltbericht mit integrierten landschaftspflegerischen Fachbeitrag
2.3 Begründung Anlage 2: Artenschutzprüfung
3. Wesentliche vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen
3.1. Stellungnahme des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 25.07.2014
3.2. Stellungnahme des LWL Landschafts- und Baukultur in Westfalen, vom 26.06.2014
3.3. Stellungnahme von drei Privatpersonen vom 14.04.2009
3.4. Stellungnahme eines Ehepaares vom 20.04.2009
3.5. Stellungnahme einer Privatperson vom 01.09.2014
3.6. Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für eine Privatperson vom 08.09.2014
3.7. Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für ein Ehepaar vom 08.09.2014
3.8. Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für eine Privatperson vom 08.09.2014
4. Nachrichtliche Unterlagen zur öffentlichen Auslegung
4.1 Wasserrechtliche Genehmigungeinschl. deren 1. Verlängerung
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43a »Stadtmitte I E, Neufassung
- Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Freudenberg fasste in seiner Sitzung am 12.07.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43a „Stadtmitte I E, Neufassung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung und ihre Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Die Bebauungsplanänderung soll im Wesentlichen die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses sowie öffentliche Parkflächen ermöglichen. Dafür soll eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ausgewiesen werden sowie eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parken.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtzentrums der Stadt Freudenberg und ist als solches Bestandteil des Bebauungsplans Nr.43a „Stadtmitte I E“ der Stadt Freudenberg. Es wird im Westen von der Gemeindestraße „Lohmühle“, im Norden von der Eingrünung des Wendehammers der Gemeindestraße „Lohmühle“, im Osten von der angrenzenden Waldfläche des Kuhlenberges und im Süden von Wohngebäuden an der Gemeindestraße „Lohmühle“ begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 0,32 Hektar.
Der Planentwurf liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 18.02.2019 bis zum 18.03.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, während der Dienststunden und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung (»Freudenberg Aktuell« vom 09.02.2019) zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehene werden.
Planunterlagen einschließlich Begründung:
- Planzeichnung Entwurf
- Planbegründung Text Entwurf
- Planbegründung Anlage: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit landespflegerischer Einschätzung - Entwurf
24. Änderung des Flächennutzungplanes der Stadt Freudenberg im Stadtteil Büschergrund; Änderung der Darstellung von Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in gemischte Baufläche sowie gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung)
Der Rat der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Einleitung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Bereich der Olper Straße (nord-östlich des Weibeweges) die Darstellung von Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in gemischte Baufläche sowie gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche geändert werden.
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich unterrichtet werden. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben - Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -.
Die Anhörung geschieht in der Weise, dass der Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom
25.02.2020 bis zum 02.03.2020 einschließlich
im Rathaus öffentlich ausliegt sowie zusätzlich im Internet bereitgehalten wird.
Stellungnahmen können dabei während der Auslegungsfrist und darüber hinaus bis zum 17.03.2020 bei der Stadt Freudenberg vorgelegt werden. Dieses kann insbesondere schriftlich bzw. zur Niederschrift oder auch per E-Mail erfolgen.
Die Unterlagen können an dieser Stelle öffentlich eingesehen werden:
Bebauungsplan der Stadt Freudenberg Nr. 123 "Hermann-Vomhof-Straße" im Stadtteil Büschergrund
- Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplans Nr. 123 „Hermann-Vomhof-Straße“ soll im Wesentlichen die Errichtung einer Kindertageseinrichtung und eines Parkplatzes ermöglichen. Dafür sollen eine Gemeinbedarfsfläche sowie eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parken festgesetzt werden. Der Bereich mit bestehender Bebauung soll aufgenommen und weiterhin als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung und der dazugehörigen Gutachten nebst Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 21.01.2019 bis zum 21.02.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg während der Dienststunden und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 123 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung („Freudenberg Aktuell“ vom 12.01.2019) zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehene werden.
Planunterlagen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht:
2.1. Begründung Anlage 1: Umweltbericht
2.2. Begründung Anlage 2: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
2.3. Begründung Anlage 3: Artenschutzprüfung
2.4. Begründung Anlage 4: Geologisch-hydrogeologischer Bericht
2.5. Begründung Anlage 5: Schalltechnische Untersuchung
2.6. Begründung Anlage 6: Verkehrsdaten
Wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
3.1. Stellungnahme des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 20.07.2018
3.2. Stellungnahme des LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen, vom 15.06.2018
3.3. Stellungnahme des NABU, Kreisverband Siegen-Wittgenstein, e.V. vom 18.07.2018
3.4. Stellungnahme einer Privatperson vom 03.06.2018
3.5. Stellungnahme einer Privatperson vom 06.06.2018
3.6. Stellungnahme einer Privatperson vom 17.06.2018
3.7. Stellungnahme einer Privatperson vom 24.06.2018
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Freudenberg fasste in seiner Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 123 „Hermann-Vomhof-Straße“ im Stadtteil Büschergrund einzuleiten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Kindertageseinrichtung und einen Parkplatz zu errichten.
Auf Grundlage des Vorentwurfs sowie der zurzeit zu Verfügung stehenden Unterlagen unterrichtet die Stadt Freudenberg die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes und gibt ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB).
Die vom Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in einer öffentlichen Veranstaltung am 13.06.2018 in der Aula des Schulzentrums Büschergrund.
Außerdem können die Unterlagen an dieser Stelle öffentlich eingesehen werden:
- B-Plan Nr. 123 „Hermann-Vomhof-Straße“: Vorentwurf der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen
- B-Plan Nr. 123 „Hermann-Vomhof-Straße“: Vorentwurf Begründung inklusive Sachstand Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Zeit vom 14.06.2018 bis zum 20.06.2018 (einschließlich) in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Dachgeschoss, Zimmer 317 während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Anregungen können dabei während der angegebenen Tage schriftlich vorgelegt bzw. zu Protokoll gegeben werden. Außerdem ist es möglich, schriftliche Äußerungen bis zum 04.07.2018 bei der Stadt Freudenberg einzureichen.
Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird später nach Fertigstellung für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden.