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Informationsblatt Geldwäsche für den Bereich des Glücksspiels
Das Ministerium des Inneren des Landes NRW möchte mit dem nachstehenden Informationsblatt den geldwäscherechtlich verpflichtenden Glücksspielveranstaltern und –vermittlern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG und als erste Orientierungshilfe einen Überblick über die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz geben.
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
31.10.2019