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Friedhöfe

Friedhof
Friedhof


Grabarten und Belegungsmöglichkeiten auf den Freudenberger Friedhöfen nach § 13 der Friedhofssatzung:

Auf allen 15 Friedhöfen möglich:

Reihengrab Sargbestattung: 1 Sarg, Ruhefrist 30 Jahre

Zusätzlich 2 Urnenbeisetzungen möglich innerhalb von 10 Jahren nach der ersten Belegung

Rasengrab Sargbestattung: siehe Reihengrab Sargbestattung

Urnenreihengrab: 1 Urne, Ruhefrist 20 Jahre

Urnenrasengrab: siehe Urnenreihengrab

Urnen-Baumfeldgrab: Erwerb eines Grabsystems mit 4 Plätzen oder ¼ für einen Platz im Sterbefall für 20 Jahre oder zu Lebzeiten für 40 Jahre

Kinder: bis 5 Jahre – Kindergrab


Auf allen Friedhöfen mit Friedhofshalle (Alchen, Büschergrund, Freudenberg, Lindenberg, Niederndorf, Oberfischbach, Oberheuslingen, Oberholzklau und Plittershagen) außerdem:

Wahlgrab für Sargbestattung: 1 – 8 Grabstellen möglich

Ruhefrist 30 Jahre, Ersterwerb für 40 Jahre pro Grabstelle (1,35 x 2,70 m) ist eine Sargbestattung und zusätzlich 2 Urnenbeisetzungen möglich oder bis zu 4 Urnen

Urnenwahlgrab: nur 2-stellig möglich, Ruhefrist 20 Jahre, Ersterwerb 30 Jahre      

                                                                            

Nur Friedhof Freudenberg:

Urnengrab anonym Vorzugsfeld: Einzelbestattung einer Urne ohne Kennzeichnung der Grabstätte

Urnengrab anonym Randfeld: Sammelbestattung mehrerer Urnen durch das Krematorium Siegen

Sternenfeld: Bestattung von Frühgeborenen, Frühgeburten, Totgeburten und Kleinstkindern bis zu einem  Alter von max. 6 Wochen

Abgabe von Grabstätten grundsätzlich erst bei Vorliegen eines Sterbefalles!

Ausnahme: Urnen-Baumfeldgrab, hier kann bereits zu Lebzeiten ein Platz erworben werden.

Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Freudenberg

Karte

Durch Anklicken auf den linksstehenden Reiter "Friedhöfe" können Sie sich die Standorte unserer Friedhöfe auf der Karte anzeigen lassen.

Durch Doppelklick auf eine Marke erhalten Sie auch eine genauere Standortbeschreibung.

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