Denkmalpflege / Denkmalschutz
Denkmalschutz in Freudenberg
1. Warum Denkmalschutz?
Die Verluste unzähliger kulturgeschichtlicher Werte unseres Landes durch die Zerstörung des letzten Weltkrieges und mehr noch durch die ungeheuren Veränderungen in Stadt und Land nach dem Krieg, haben den Ruf nach dem Schutz der vielen Zeugnisse unserer Vergangenheit laut werden lassen und letztendlich dazu geführt, dass auch in Nordrhein-Westfalen Kulturdenkmäler besonderer Qualität und Wichtigkeit einem besonderen Denkmalschutz durch die Regelungen des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes unterstellt wurden.
2. Wie wird Denkmalschutz bewirkt?
In Nordrhein-Westfalen greifen die für Sie maßgebenden Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes erst dann ein, wenn ein Objekt, das die im einzelnen festgelegten Anforderungen an ein Denkmal erfüllt, unter Schutz gestellt ist, was im Regelfall durch die sog. Vorläufige Unterschutzstellung oder durch die Eintragung in eine Denkmalliste geschehen kann.
3. Wer ist für die Unterschutzstellung zuständig?
Diese Aufgaben sind der Stadt/Gemeinde als sog. Untere Denkmalbehörde zugewiesen. Insoweit sind wir auch dazu aufgerufen, Sie in Fragen des Denkmalschutzes zu beraten. Sie können sich mit Ihren diesbezüglichen Problemen wenden an:
Herr Benthien
Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Liegenschaften
Denkmalpflege
02734 43-162
02734 43-29162
a.benthien@freudenberg-stadt.de
Raum: 318
Formulare und Anträge finden Sie hier
Weitere Informationen zum Denkmalschutz:
- Gestaltungssatzung 614 kB