Heiraten in Freudenberg
Anmeldung der Eheschließung
Sie müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Auch wenn Sie nicht in Freudenberg wohnen, können Sie in Freudenberg heiraten.
Wenn Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden, teilen Sie dort mit, dass Sie in Freudenberg heiraten möchten. Ihr Standesamt wird uns dann die erforderlichen Unterlagen zusenden.
Soll die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Freudenberg erfolgen, vereinbaren Sie dafür bitte vorab einen Termin.
Heiraten in der Villa Bubenzer
Wenn Sie für den großen Tag im Leben einen perfekten Ort suchen, an dem ihre standesamtliche Trauung statt finden soll, dann empfehlen wir Ihnen die Räumlichkeiten der Villa Bubenzer. Hier im beeindruckenden Ambiente der Jugendstilvilla können Sie sich nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt der Stadt Freudenberg Ihr Ja-Wort geben. Für Informationen oder eine Reservierung nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten.
Heiraten mit Aussicht
Das neu gebaute Café Kaktus bietet Ihnen die Möglichkeit, im Freudenberger Kurpark hoch über den Dächern der Altstadt, mit dem bekannten Fotoblick standesamtlich zu heiraten. Im kleineren Rahmen können Sie hier nach Absprache mit dem Standesamt und der Pächterin diesen besonderen Ort nutzen.
Für Informationen und eine Reservierung wenden Sie sich bitte an cafekaktus@online.de oder Tel. 01512/3183794.
Was ist mitzubringen?
- Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?
- Einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat?
Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Vom Gesetzgeber ist die Prüfung der Ehefähigkeit vorgeschrieben. Leider lässt sich die Frage nach den vorzulegenden Urkunden und Unterlagen nicht abschließend beantworten. Jeder Einzelfall ist verschieden und muss für sich betrachtet werden. Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind. Wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig sind, bisher nicht verheiratet waren, keine Lebenspartnerschaft begründet haben, keine Kinder haben und der Wohnsitz in Freudenberg liegt, sind in der Regel folgende Unterlagen ausreichend:
- Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern
- Jeweils ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen
Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim zuständigen Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden
Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung. Die Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Hat einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Freudenberg, ist eine erweiterte Meldebestätigung von der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein. Hat ein Verlobter ein minderjähriges Kind oder haben Sie gemeinsame Kinder, sind Sorgerechtsnachweise und Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen, wenn diese nicht in Freudenberg geboren sind. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Standesamt.
Einer der Verlobten hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
Um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, sprechen Sie rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt vor. Mit bestimmten Ländern wurden verschiedene Abkommen geschlossen. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Urkunden mit einer Apostille versehen sein müssen, ob eine Legalisation notwendig ist oder das jeweilige Land internationale Urkunden ausstellt. Einzelne Länder stellen auch Ehefähigkeitszeugnisse oder andere Familienstandsbescheinigungen aus. Wegen der Beachtung der vielen Sondervorschriften ist es wirklich ratsam, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen in Ihrem Fall vorzulegen sind.
Da bei Auslandsbeteiligung eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass die entsprechenden Auskünfte nicht telefonisch, sondern nur nach persönlicher Vorsprache im Standesamt erteilt werden.
Die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht
Sie haben die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name des Mannes oder der Frau sein.
Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Das Voranstellen oder Anfügen eines Namens ist nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.