Information nach Artikel 13 und Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Wohngeld
Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer
Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und der Europäischen Union. Sowohl die DSGVO
als auch insbesondere das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB X), die Abgabenordnung (AO),
das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) sowie das Datenschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG) werden von
Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden
Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Stadt Freudenberg
Amt 50 – Jugend, Sport und Soziales
Mórer Platz 1
57258 Freudenberg
Telefon: 02734/43-0
E-Mail: wohngeldstelle@freudenberg-stadt.de
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Stadt Freudenberg
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Mórer Platz 1
57258 Freudenberg
Telefon: 02734/43-0
E-Mail: datenschutz@freudenberg-stadt.de
3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Soweit es für die Durchführung des WoGG beziehungsweise zur Ermittlung der für das Wohngeld
maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert
verarbeitet, das heißt insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten und gegebenenfalls von Daten weiterer Mitglieder
Ihres Haushalts sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO, § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-
Westfalen (DSG NW) in Verbindung mit §§ 67a fortfolgende SGB X und § 23 WoGG.
Darüber hinaus ist die Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO auch
möglich, wenn und soweit Sie Ihre Einwilligung gegeben haben.
Datenerhebung bei Ihnen, Ihren Angehörigen oder Haushaltsangehörigen: Auf Verlangen der
Wohngeldstelle der Stadt Freudenberg haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller und/oder Ihre
Angehörigen oder Haushaltsangehörige, sowie sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum
gemeinsam bewohnen, über ihre für das Wohngeld maßgebenden Verhältnisse Auskunft zu geben, §
23 Absatz 1 WoGG.
4.1.2 Ihre Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Wenn Sie Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt Freudenberg beantragt haben, sind Sie als
Antragstellerin oder Antragsteller und/oder Ihre Angehörigen oder Haushaltsangehörige sowie
sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen zur Mitwirkung verpflichtet.
Das bedeutet, dass Sie alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben müssen, ebenso Änderungen in
Ihren persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu
den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Dokumenten, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten und das persönliche Erscheinen bei
der Wohngeldstelle.
Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden
Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck und/oder Empfangende einer Überweisung -
aber nicht deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von
personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben, aus denen die
rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche
Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgeht, sowie Angaben die Gesundheit, das
Sexualleben oder die sexuelle Orientierung betreffend).
Wenn und soweit Sie als Antragstellerin oder Antragsteller und/oder Ihre Angehörigen oder
Haushaltsangehörige sowie sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen,
dazu nicht bereit sind, können wir nicht prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Zahlung von Wohngeld
besteht. Als Folge davon kann über Ihren Antrag nicht abschließend entschieden werden und keine
Bewilligung von Wohngeld erfolgen; bereits bewilligte Leistungen müssten wieder versagt werden
(siehe auch §§ 66, 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I).
4.2 Datenerhebung bei anderen Stellen (Fremderhebung)
Wenn und soweit Sie, Angehörige oder Haushaltsangehörige nicht oder nicht vollständig an der
Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldstelle der Stadt Freudenberg auch
Auskünfte einholen oder Daten erheben,
- bei anderen Stellen im Zusammenhang von zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (beispielsweise beim Wohnungsgeber über das Mietverhältnis, bei Banken und Kreditinstituten beispielsweise über das über das Arbeitseinkommen) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche oder deren Voraussetzungen (beispielsweise unterhaltsverpflichtete Eltern, frühere oder getrennt lebende Ehegatten) – siehe auch § 23 WoGG.
bei anderen Sozialleistungsträgern (beispielsweise Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung, siehe auch §§ 3, 69 Absatz 1 Nummer 1 SGB X darüber, inwieweit beispielsweise andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht.)
- beim Finanzamt zu Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen nach § 21 Absatz 4 SGB X und - insbesondere bei Haushaltsangehörigen, die selbständig tätig sind, - zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid aufgrund von § 31a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb) beziehungsweise Nummer 2 AO.
Die Kosten für Auskunftsersuche bei Banken und Kreditinstituten hat die mitwirkungspflichtige Person
der Wohngeldstelle der Stadt Freudenberg zu erstatten, siehe auch § 23 Absatz 4 Satz 4 WoGG).
4.2.1 Kategorien der erhobenen Personenbezogenen Daten
Wir erheben folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:
a) Stammdaten/Kontaktdaten:
beispielsweise Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige
Angabe), E-Mailadresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit,
Aufenthaltsstatus, Rentenversicherungsnummer/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
b) Daten zur Einkommensermittlung/Vermögensermittlung und im Zusammenhang mit der
Leistungsgewährung:
beispielsweise Daten über die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse, Daten über
den Bezug von Sozialleistungen (Leistungszeitraum, Leistungshöhe, Leistungsart), Daten zu
Wohnraummietverträgen, Daten über Unterhaltsansprüche/Regressansprüche, Daten zur
Krankenversicherung/Rentenversicherung/Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung
eventueller Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zu Verfahren nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
4.2.2 Quellen der erhobenen Daten
Wir erheben personenbezogene Daten aus folgenden Datenquellen:
Antragstellerin oder Antragsteller, Angehörige, Haushaltsangehörige, andere Bewohnerinnen und
Bewohner der Wohnung, Jobcenter, Agentur für Arbeit, andere Fachdienste, Wohngeldstellen anderer
Städte und Gemeinden, Einwohnermeldebehörden anderer Städte und Gemeinden, Datenstelle der
Deutschen Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern, Ämter für Ausbildungsförderung,
Familienkasse, Finanzamt, Unterhaltsvorschussstelle, andere Fachdienste, Banken und
Kreditinstitute, Arbeitgeber, Wohnungsgebende, Unterhaltspflichtige, Polizei, Staatsanwaltschaft,
Gerichte, zuständige Landesstelle für den Datenabgleich.
Dabei handelt es sich sowohl um öffentlich-zugängliche als auch um nicht öffentlich-zugängliche
Quellen. Öffentlich zugängliche Quellen sind beispielsweise das Internet, öffentliche Register (wie
Melderegister, Handelsregister), die Grundbuchämter oder öffentliche Bekanntmachungen.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
5.1 Manueller beziehungsweise automatisierter Datenabgleich
Wenn und soweit Sie Wohngeld von uns erhalten, führen wir zur Vermeidung und Aufdeckung einer
möglicherweise rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld einen regelmäßigen Datenabgleich
für alle Haushaltsmitglieder durch - auch in automatisierter Form und insbesondere mit der Datenstelle
der Deutschen Rentenversicherung (§ 33 Absätze 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21
WoGV). Wir sind insbesondere berechtigt, abzugleichen, ob während des Wohngeldbezugs
Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung
besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden
ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde über Meldeanschriften, den Wohnungsstatus und
den Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach
§ 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e) AO.
5.2 Datenweitergabe im Rahmen der Wohngeldstatistik
Die von uns im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags auf Zahlung von Wohngeld erhobenen Daten,
werden in anonymisierter Form (das heißt ohne Nennung von Namen und Anschrift) für die
Wohngeldstatistik verwendet. Wir sind berechtigt, die Daten zu diesem Zweck an den Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb IT.NRW) als amtliche Statistikstelle des
Landes Nordrhein-Westfalen, das Statistische Bundesamt (StBA), das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) sowie an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zu
übermitteln (siehe auch §§ 34 bis 36 WoGG).
5.3 Datenweitergabe zur Durchführung gerichtlicher Verfahren einschließlich Strafverfahren
Zur Durchführung gegebenenfalls notwendiger gerichtlicher Verfahren einschließlich Strafverfahren
übermitteln wir personenbezogene Daten nach Maßgabe der §§ 68, 69 SGB X an Polizeibehörden,
Staatsanwaltschaften und Gerichte.
5.4 Datenweitergabe an externe Dienstleister
Teilweise bedient sich die Stadt Freudenberg zur Aufgabenerfüllung externer Dienstleister, die im
Auftrag der Stadt Freudenberg Daten verarbeiten. Diese Dienstleister kommen aus den Bereichen „IT
und Telekommunikation“ - beispielsweise unser IT-Dienstleister Südwestfalen - IT (Zweckverband).
6. Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden der Wohngeldstelle gelöscht, sobald sie für die Anwendung
des Wohngeldgesetzes (WoGG) nicht mehr benötigt werden, siehe auch §§ 33 Absatz 3 Satz 3,
Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Sätze 6 und 7, § 35 Absatz 2 Satz 2 WoGG, § 19 Absatz 4 und § 20
WoGV, und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Siehe dazu Teil A Nummer 24.01
Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens 10 Jahre, um beispielsweise
Entscheidungen über rückwirkende Änderungen oder bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27
Absatz 4 Satz 3 und § 33 Absatz 2 Satz 2 WoGG, § 45 Absatz 3 Satz 4 SGB X.
Im Regelfall löschen wir Ihre Daten entsprechend den Empfehlungen der „Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“ (KGSt) in Wohngeldfällen nach 6 Jahren.
In Fällen, in denen der Wohngeldantrag abgelehnt wurde, löschen wir Ihre Daten entsprechend den
KGSt-Empfehlungen für die Aufbewahrung von Daten bereits ein Jahr nachdem der
Ablehnungsbescheid bestandskräftig geworden ist.
Ist eine Forderung der Wohngeldstelle (Rückforderung, Erstattungsbescheid und ähnliches) noch
offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) oder des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 30 Jahre lang aufbewahrt, weil die Ansprüche erst dann verjähren.
Die Berechnung der Frist beginnt mit jedem Vollstreckungsversuch neu, § 212 BGB.
7. Ihre Rechte
7.1 Ihr Recht auf Auskunft
Falls Sie von uns eine Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten
wünschen (Artikel 15 DSGVO, § 83 SGB X), wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Stadt
Freudenberg. Sie können auch die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Freudenberg zu
Rate ziehen. Auf Wunsch werden wir Ihnen einen Auszug über die von uns zu Ihrer Person
verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.
7.2 Ihr Recht auf Berichtigung
Falls Sie feststellen, dass die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogene Daten
fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie von uns jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder
Vervollständigung dieser Daten verlangen (Artikel 16 DSGVO, § 84 SGB X).
7.3 Ihr Recht auf Löschung
Wenn die Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO oder § 84 SGB X erfüllt sind, können Sie von uns
die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ob ein Anspruch auf
Löschung besteht, hängt beispielsweise davon ab, ob wir Ihre Daten noch zur Erfüllung unserer
gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben benötigen (siehe unter Punkt 6. „Dauer der Speicherung bzw.
Kriterien für die Festlegung dieser Dauer“). Auch wenn die Daten zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung
nicht mehr notwendig sind, kann sich aus § 84 Absatz 4 SGB X ergeben, dass kein Recht auf
Löschung besteht. Ein Recht auf Löschung besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO
genannten Ausnahmen nach § 84 Absatz 1 SGB X auch dann nicht, wenn eine Löschung wegen der
besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. In
diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung möglicherweise die Einschränkung der Verarbeitung
nach Artikel 18 DSGVO (siehe Punkt 7.4 „Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“).
7.4 Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Nach Artikel 18 DSGVO beziehungsweise § 84 SGB X können Sie von uns im Rahmen der dort
genannten Voraussetzungen eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
verlangen. Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet
haben, Sie diese Daten zur Durchsetzung, Ausübung oder Verteidigung Ihrer Rechtsansprüche
benötigen, oder im Rahmen Ihres Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung noch nicht endgültig
geklärt worden ist, ob Ihre persönlichen Gründe hinsichtlich Einschränkung der Datenverarbeitung die
öffentlichen Interessen an einer Verarbeitung der Daten überwiegen. Ihr möglicherweise bestehendes
Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung kann gegebenenfalls weiter durch § 84 Absatz 2
SGB X eingeschränkt sein.
7.5 Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 20 DSGVO regelt Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn und soweit Sie uns Ihre
personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung oder eines Vertragsverhältnisses zur
Verfügung gestellt haben und wir diese Daten mithilfe automatisierter Verfahren verarbeiten, können
Sie gegebenenfalls verlangen, dass wir Ihnen diese personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer
Form zur Verfügung stellen oder die Daten direkt an die in Artikel 20 DSGVO genannten, von Ihnen
auszuwählende Personen übermitteln.
7.6 Ihr Recht auf Widerspruch
Nach Artikel 21 DSGVO haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten, wenn und soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer
besonderen persönlichen Situation ergeben und zugleich entweder kein überwiegendes öffentliches
Interesse an der Verarbeitung Ihrer Daten besteht oder keine Rechtsvorschrift vorliegt, die uns zur
Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet. Dieses Recht kann nach § 84 Absatz 5 SGB X möglicherweise
wiederum eingeschränkt sein.
7.7 Ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Wenn und soweit wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung
verarbeiten, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen, Artikel 7 Absatz 3 DSGVO. Durch
Ihren Widerruf wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs berührt.
7.8 Ihr Recht auf Beschwerde
Sollten Sie mit den Auskünften der Wohngeldstelle der Stadt Freudenberg oder mit der von dort
vorgenommenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sein, können Sie
sich auch jederzeit mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) als Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax.: 0211 38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
8. Änderung des Verarbeitungszwecks
Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als dem ursprünglichen
Erhebungszweck ist nur im Rahmen der oben unter Punkt 3. „Zweck und Rechtsgrundlagen der
Verarbeitung“ genannten Zwecke zulässig und nur wenn und soweit der neue Verarbeitungszweck mit
dem ursprünglichen Zweck der Erhebung kompatibel ist.