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Lärmaktionsplanung der Stadt Freudenberg Stufe III

Die Stadt Freudenberg ist wie alle Städte und Gemeinden gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 d BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) dazu verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen und diese alle fünf Jahre zu überarbeiten. Ziel von Lärmaktionsplänen ist, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.

Grundlage der Lärmaktionspläne bildet die Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, bei der alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr aufgenommen wurden. Die in Freudenberg betroffenen Hauptverkehrsstraßen sind:

  • die A 45,
  • die L 562 zwischen dem Seelbacher Weiher und dem Kreisverkehr Olper Straße und
  • die L 512 mit Olper Straße und Bahnhofstraße.

Freiwillig wurde seitens der Stadt noch die

  • L 565 mit K 1 von der Autobahnunterführung bei Heisberg bis nach Niederndorf (Stadtgrenze)

aufgenommen.

Von der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung (2008) war die Stadt Freudenberg nicht betroffen; die 2. Stufe (2013) wurde wegen ungeeigneter Verkehrszahlen (bedingt durch Baumaßnahmen im Bereich Bahnhofstraße / Asdorfer Straße während des Erhebungszeitraumes) ausgesetzt.

Für die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde von der Stadt Freudenberg ein Ingenieurbüro damit beauftragt, eine Analyse zu erstellen um die vorhandene Lärmsituation zu erfassen, Lärmkonflikte darzustellen und Maßnahmen zur Verminderung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen vorzuschlagen.

Der Rat der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2019 den Lärmaktionsplan beschlossen. Die Lärmaktionsplanung kann hier eingesehen werden. Ein Erfordernis für konkrete bauliche Maßnahmen ergibt sich daraus jedoch nicht.