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Standesamt

Das Standesamt Freudenberg befindet sich im

Rathaus,

Mórer Platz 1,

57258 Freudenberg,                                                    

Zimmer Nr. 34

E-Mail: Standesamt@freudenberg-stadt.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten im Rathaus, Mórer Platz 1

Montag bis Freitag
08.00 - 12.30 Uhr

Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr (Bürgerbüro)

 

Öffnungszeiten des KulTourBackes, Kölner Straße 1

Touristinformation

Montag bis Freitag

10.00 - 12:30 und 13:00 - 16.00 Uhr

Stadtbücherei

Montag

geschlossen

Dienstag, Mittwoch, Freitag

10.00 - 12:30 und 13:00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

13.00 - 18.00 Uhr

Das Standesamt bietet an:

(wenn Sie auf die einzelnen Stichworte klicken, erhalten sie weitere Informationen zu diesen Themen)

Ehefähigkeitszeugnis

Für eine Eheschließung im Ausland informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Botschaft, welche Unterlagen zur Eheschließung vorgelegt werden müssen.

In Deutschland werden keine Ledigkeitsbescheinigungen ausgestellt, fragen sie nach, ob eine erweiterte Meldebescheinigung mit Hinweis auf den Familienstand ausreicht.

Falls ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, kann dies beim Standesamt beantragt werden. Hierfür werden grundsätzlich die gleichen Unterlagen benötigt, wie sie für eine Eheschließung im Inland nötig wären. Da diese stark von den persönlichen Verhältnissen jedes Einzelnen abhängen, empfiehlt es sich, vorab telefonisch oder persönlich zu erfragen, was im Einzelfall mitzubringen ist.

Urkundenanforderung

Von allen Personenstandsfällen, die in Freudenberg stattgefunden haben bzw. beurkundet worden sind (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft und Sterbefall) können Sie Urkunden anfordern. Bitte benutzen Sie dazu das untenstehende Online-Formular oder kommen Sie persönlich.

Sofern Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis und die Gebühr in bar mit. Wenn Sie die Urkunde telefonisch vorbestellen, kann diese schon vorbereitet werden und es entsteht keine Wartezeit.

Formular Urkundenanforderung

Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ein sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorab Termine zu reservieren.

Die Unterlagen, die Sie zur Anmeldung mitbringen müssen, hängen stark von den persönlichen Verhältnissen jedes Einzelnen ab. Es empfiehlt sich daher, vorab telefonisch oder persönlich zu erfragen, was im Einzelfall mitzubringen ist.

Die Anmeldung zur Eheschließung dauert ca. 20 – 30 Minuten. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

In Freudenberg gibt es 3 verschiedene Orte, an denen Trauungen durchgeführt werden. Beschreibungen dazu finden Sie, wenn Sie auf der ersten Seiten den jeweiligen Ort anklicken.

Trauungen sind grundsätzlich Mo. – Fr. zwischen 9.00 und 12.30 Uhr, Mo. – Mi. zwischen 14.00 und 15.30 Uhr und Do. zwischen 14.00 und 16.30 Uhr möglich.

Außerdem wird jeweils der letzte Samstag im Monat zwischen 9.00 und 12.00 Uhr angeboten. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.

Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung empfiehlt sich gegebenenfalls ein Vorgespräch mit den vorhandenen Unterlagen um abzuklären, was darüber hinaus noch benötigt wird und wie das Verfahren im Einzelfall ist.

Die Anmeldung der Eheschließung muss grundsätzlich von beiden Eheschließenden unterschrieben werden. Es kann jedoch auch einer der Eheschließenden mit Vollmacht des anderen anmelden.

Formular Vollmacht:

Geburt

Geburten werden grundsätzlich bei den Standesämtern beurkundet, in deren Bezirk die Geburt stattgefunden hat.

Da das Freudenberger Krankenhaus keine Geburtenstation mehr hat, sind dies in Freudenberg überwiegend Hausgeburten.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Vordruck

 

Geburtsanzeige

Sterbefall

Jeder Sterbefall innerhalb des Stadtgebietes von Freudenberg ist spätestens am dritten auf den Sterbefall folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Sofern der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Altenheim o.ä.) stattfindet, wird die Anzeige von diesem erledigt.

Zur Beurkundung sind vorzulegen:

  •       Todesbescheinigung des feststellenden Arztes (grüner Teil und roter Umschlag zur Weiterleitung an das Gesundheitsamt)
  •       Personalausweis, bei Personen die noch nie verheiratet waren: Geburtsurkunde
  •       bei verheirateten Personen: Eheurkunde/Eheregisterauszug
  •       bei geschiedenen Personen: Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Eheregisterauszug aus dem die Scheidung hervorgeht.

Dieser Service wird oftmals von den beauftragten Bestattungsunternehmen angeboten.

Namenserklärung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Namenserklärungen beim Standesamt, z.B.

  •       Innerhalb einer bestehenden Ehe
  •       Nach Auflösung der Ehe
  •       Nach einer Einbürgerung

Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch oder persönlich, welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sein müssen und welche Unterlagen sie mitbringen müssen.

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen sind vor oder nach der Geburt des Kindes möglich.

Der Vater kann die Erklärung allein abgeben, diese wird jedoch erst nach Zustimmung der Mutter  und ggfs. des Kindes wirksam.

Die (werdende) Mutter des Kindes muss entweder nicht verheiratet sein oder, sofern noch noch mit einem Mann verheiratet, der nicht Vater des Kindes ist, muss der Scheidungsantrag eingereicht sein. Außerdem ist die Zustimmung des Ehemannes notwendig.

Mitzubringende Unterlagen:

  •       Personalausweis der Kindeseltern
  •       Geburtsurkunden der Kindeseltern
  •       ggfs. Nachweis über ein laufendes Scheidungsverfahren

Es empfiehlt sich, vorab einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Unsere Trauorte

(siehe auch: Heiraten In Freudenberg)