Freudenberg fit machen für die Zukunft - daran arbeiten Politik und Verwaltung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern derzeit intensiv. Nun folgt der nächste Schritt: Um die Lebensqualität in den Ortschaften hochzuhalten und nachhaltig sicherzustellen, wird die Stadt Freudenberg für das Stadtgebiet ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) nach den für Nordrhein-Westfalen gültigen Richtlinien aufstellen. Mit diesem informellen Planungs- und Steuerungsinstrument der Dorfentwicklung in Nordrhein-Westfalen werden Ortschaften unterstützt.
Die Stadt Freudenberg lädt die Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein, an diesem Prozess mitzuwirken.
Bei der oben genannten Veranstaltung haben alle Interessierten die Möglichkeit, Ideen und Anregungen zu Themen, Stärken, Schwächen und Projektmöglichkeiten einzubringen.
Das IKEK bildet die Grundlage, um Plätze, Wege, Grünanlagen besser zu gestalten, Gemeinschaftseinrichtungen zu attraktivieren oder Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter zu erhalten und zeitgemäß umzubauen. Zudem sollte überlegt werden, wie Dörfer Verbindendes nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger auch mittels digitaler Möglichkeiten mobil, vernetzt, gut versorgt, in die Gemeinschaft integriert und gesund zu halten.
Das Gesamtkonzept wird aufgestellt durch das Planungsbüro Vera Lauber raumplanung, Bad Berleburg
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderung_integrierte_laendliche_entwicklung/index.php
Dokumentationen:
- Programm zur Auftaktveranstaltung am 11. Mai. 2017 108 kB
- Dokumentaion des 1. IKEK Forums am 11. 05.2017 im Ratsaal 998 kB
- Pressemitteilung: Stadtteil-Workshops und Projektideenaufruf 1.6 MB
- Projektideenblatt 2 MB
- Programm zum Bürgerforum am 13.06.2017 in Alchen 31 kB
- Einladung zu den Stadtteil-Safaris 231 kB
- Reiseplan der Stadtteil-Safaris 131 kB
- Präsentation 1. Stadtteilworkshop 2.2 MB
- Dokumentation 1. Stadtteilworkshop 712 kB
- Präsentation 2. Stadtteilworkshop 2.1 MB
- Dokumentation 2. Stadtteilworkshop 698 kB
- Dokumentation 3. Stadtteilworkshop 867 kB
- Dokumentation 4. Stadtteilworkshop 969 kB
- Dokumentation der 4 Stadtteilsafaries 1.4 MB
- Einladung zur Abschlussveranstaltung am 08.11.2017 im Ratssaal 66 kB
- Programm der Abschlussveranstaltung 70 kB
- IKEK - Freudenberg Abschlussbericht 16.5 MB
- IKEK - Freudenberg Anhangband 27.6 MB
Erläuterungen zum IKEK Prozess und entsprechender Fördermöglichkeiten
Um für die unten aufgeführten Maßnahmen einen erhöhten Förderzugang zu bekommen, muss ein IKEK vorliegen. Mit der Aufstellung ist das Planungsbüro „Vera Lauber raumplanung“ beauftragt. Da es um Maßnahmen geht, die das Leben in der dörflichen Gemeinschaft verbessern soll, wird die Beteiligung der Bürgerschaft in den Vordergrund gestellt. Bei allen Fördermaßnahmen ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.
1. Ländliche Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter
- bauliche Maßnahmen, des äußere Erscheinungsbildes (z. B. Fassade, Dach, Türen, Fenster etc.).
- Wer? Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Privatpersonen
- Was? Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung Ortsbild prägender Gebäude
- Höhe? Private 35 % (anerkanntes IKEK) max. 30.000 € pro Gebäude Bagatellgrenze 5.000 € Zuschuss
* Maßnahmen privater Zuwendungsempfänger werden nur im abgegrenzten Ortskern gefördert (IKEK). Ursprüngliche Architektur des Gebäudes ist überwiegend zu erhalten bzw. soll wiederhergestellt werden.
2. Gemeindliche Dorfentwicklungsmaßnahmen
- Maßnahmen der Dorfentwicklung zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung.
- Für Gemeinden besteht die Möglichkeit, die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse im Zuge der Dorfentwicklung zu verbessern, Dorfplätze anzulegen oder umzugestalten. Außerdem können Begrünungen oder Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten im öffentlichen Bereich geschaffen oder wiederhergestellt werden.
- Wer? Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände
- Was? Dorfgerechte Gestaltung oder Verkehrsberuhigung von Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen, Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse Begrünungen im öffentlichen Bereich, Maßnahmen, um Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen zu erhalten oder zu schaffen
- Höhe? 65 % der Kosten auf Basis eines anerkannten IKEK, Bagatellgrenze 12.500 € Zuschuss
* Die geplanten Maßnahmen dienen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der dörflichen Eigenart. Dorfökologische Belange finden in der Planung besondere Berücksichtigung
3. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zur Erzielung eines außerlandwirtschaftlichen Einkommens für aktive Landwirte
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Stadt Freudenberg in Verbindung.
4. Gemeinschaftseinrichtungen im Dorf
- Dorfläden, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) Eine Kombination von verschiedenen Angeboten kann durchaus sinnvoll sein,
z. B. in Form eines Dorftreffpunktes mit Gemeinschaftsräumen, Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebot.
- Wer? Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände
- Was? Investitionen zur Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Höhe? 65 % der Kosten auf Basis eines anerkannten IKEK oder DIEK, Bagatellgrenze 12.500 € Zuschuss
* Vorlage eines Bewirtschaftungskonzeptes ist erforderlich
5. Ländliche Infrastrukturmaßnahmen
- Der Natur- und Landtourismus ist mit Angeboten, die Landwirtschaft, Naturschutz und ländliches Kulturerbe miteinander verbinden, besonders interessant für Familien und Kurzurlauber. Die Attraktivität der Region gewinnt mit der Vernetzung von touristischen Angeboten. Beispielsweise können durch Ausschilderung von ländlichen Reit- oder Radwanderwegen verschiedene Unterkünfte, gastronomische Angebote, Sehenswürdigkeiten und landwirtschaftliche Betriebe miteinander verknüpft werden. Solche ländlichen Infrastrukturmaßnahmen fördern die touristischen Entwicklungsmöglichkeiten und erschließen neue Einkommensmöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
- Wer? Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Privatpersonen
- Was? Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen, insbesondere zur Erschließung regionaler touristischer Entwicklungspotentiale.
- Höhe? Gemeinden, 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 200.000 € je Maßnahme, Bagatellgrenze 12.500 Euro; Private 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 200.000 € je Maßnahme, Bagatellgrenze 5.000 Euro
Geförderte Maßnahmen müssen uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können im Rahmen der Landesrichtlinie mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.