Kommunalwahlen 2025
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Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.
Zu wählen sind für die Stadt Freudenberg:
- die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister
- der Rat der Stadt Freudenberg
sowie für den Kreis Siegen-Wittgenstein:
- die Landrätin/ der Landrats und
- der Kreistag.
Die Wahlperiode für die Ämter, Räte und den Kreistag beträgt fünf Jahre.
Mögliche Stichwahl
Die Ämter der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/ des Landrates werden durch Mehrheitswahl bestimmt; hier besitzt jede Wählerin/ jeder Wähler eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
So kann es zwei Wochen später, am Sonntag, 28. September 2025, möglicherweise zur Stichwahl (Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. Amt der Landrätin/ des Landrates) kommen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/ Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Stimmbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 und die eventuelle Stichwahl/en am 28.09.2025
Kommunalwahlen 2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freudenberg wählen an diesem Tag die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister, den Rat, die Landrätin bzw. den Landrat und den Kreistag.
Für die Bildung der 25 Wahlvorstände und 3 Briefwahlvorstände werden neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Freudenberg ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis, die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.
Sie können Wahlhelferin oder Wahlhelfer sein, wenn Sie selbst bei der Kommunalwahl wählen dürfen. Dafür müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Besondere Vorkenntnisse für die Tätigkeit im Wahlvorstand brauchen Sie nicht. Es wird darauf geachtet, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen. Anfangs werden Sie als Beisitzerin oder Beisitzer im Wahllokal eingesetzt.
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 7:30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) aufgeteilt in „Halbtagsschichten“. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr ist der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt.
Für Ihren Einsatz am Wahltag erhalten Sie als Beisitzerin oder Beisitzer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 €.
Wenn Sie zur Übernahme des Wahlehrenamtes bereit sind, melden Sie sich einfach telefonisch bei Frau Heuzeroth oder Frau Brückner unter Tel. 02734 43-239 oder per E-Mail: wahlen@freudenberg-stadt.de.
Amtliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung barrierefreie Wahllokale PDF, 37 kB 21.05.2025
- Einreichung von Wahlvorschlägen Kommunalwahl 2025 PDF, 289 kB 27.02.2025
- Kommunalwahlen 2025 - Einteilung des Wahlgebietes PDF, 1 MB 28.11.2024
- Änderung der öffentlichen Bekanntmachung vom 20. 02. 2025, veröffentlicht am 27. 02. 2025, zur Kommunalwahl am 14. September 2025 - Einreichung von Wahlvorschlägen PDF, 43 kB 06.06.2025