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Das Schiedsamt hilft, Prozesse zu vermeiden

Logo Schiedsamt
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Prozesse kosten Geld, Zeit und Nerven. Deshalb ist es besser, einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Dabei helfen die fast 1.350 Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Land Nordrhein-Westfalen. Ihre Aufgabe ist es, Streitigkeiten zu schlichten. Von den ca. 12.000 Auseinandersetzungen jährlich konnten zumeist mehr als die Hälfte im Gespräch mit den streitenden Parteien gütlich beigelegt werden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner befassen sich mit den sogenannten Privatklagedelikten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt:

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Beleidigung (§§ ff. 185 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • leichte Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) 
  • Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - sogenanntes Antidiskriminierungsgesetz - (§§ 19-21 AGG) 

Bei diesen Straftaten sind Privatklagen der Verletzten mit dem Ziel der Bestrafung der Täter erst zulässig, wenn ein Sühneversuch vor der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann erfolglos war.

Das Schiedsamt ist aber auch die berufene Stelle, bei der bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln sind, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten (Amtsgerichten) zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens nicht vorrangig um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sondern um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollten Sie sich an das Schiedsamt wenden.

Wenn Sie sich zum Beispiel:

  • mit anderen Hausbewohnern um die Benutzung der Waschküche ...
  • mit dem Grundstücksnachbarn wegen der Höhe der Gartenhecke ...
  • mit dem Handwerker von nebenan wegen der schlecht ausgeführten Reparatur ...
  • wegen einer Verletzung hinsichtlich der Gleichbehandlung ... 

streiten, versuchen Sie es mit der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streits vor Gericht mit Rechtsanwälten denken.

Ansprechpartner

In der Stadt Freudenberg sind derzeit zwei Schiedsfrauen in den nachstehend bezeichneten Schiedsamtsbezirken tätig:

  • Schiedsamtsbezirk Freudenberg I (Stadtteile Alchen, Bühl, Bottenberg, Dirlenbach, Heisberg, Lindenberg, Niederholzklau, Niederheuslingen, Niederndorf, Oberfischbach, Oberheuslingen, Oberholzklau)

Karin Schlabach

Mobil: 0157 76816627



Vertreterin: Schiedsfrau Gabi Hofmacher

  • Schiedsamtsbezirk Freudenberg II (Stadtteile Büschergrund, Freudenberg, Hohenhain, Mausbach, Plittershagen)

Schiedsfrau Gabi Hofmacher
Römershagener Str. 18

57258 Freudenberg

Telefon: (02734) 478408

Vertreter: Schiedsfrau Karin Schlabach