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03.06.2026

Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Kreis Siegen-Wittgenstein seine Maßnahmen angepasst und eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: Das Betreten des Waldes ist und bleibt gestattet; in der Sperrzone 2 müssen Waldbesuchende auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen.

Die Übersicht der wichtigsten Änderungen:
  • Die Sperrzone 2 (Zone um das Kerngebiet) wird erweitert. Neu hinzu kommen vor allem Flächen im nord-östlichen Bereich des Stadtgebietes Freudenberg.

  • Zusätzlich zu dem Schutzzaun, der das Kerngebiet umgibt, wird auch um die Sperrzone 2 ein Schutzzaun errichtet. Dadurch soll eine weitere Verbreitung der Tierseuche durch Verschleppungen aus dem Kerngebiet verhindert werden. Gleichzeit ermöglicht die Zäunung eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen innerhalb der Sperrzone 2 und schränkt das Risiko einer weiteren Verschleppung durch jagdlich bedingte Wildbewegungen ein.
     
  • Die Sperrzone 1 wird ebenfalls auf Teile des Stadtgebiets erweitert. Darüber hinaus wurde eine sogenannte „Monitoringzone“ außerhalb der Sperrzone I eingerichtet, in der verendete Wildschweine ebenfalls auf die Afrikanische Schweinepest getestet werden.
Wo genau die einzelnen Zonen liegen und welche Maßnahmen dort gelten, kann HIER nachgelesen werden.