Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Kreis Siegen-Wittgenstein seine Maßnahmen angepasst und eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: Das Betreten des Waldes ist und bleibt gestattet; in der Sperrzone 2 müssen Waldbesuchende auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen.
Die Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Die Sperrzone 2 (Zone um das Kerngebiet) wird erweitert. Neu hinzu kommen vor allem Flächen im nord-östlichen Bereich des Stadtgebietes Freudenberg.
- Zusätzlich zu dem Schutzzaun, der das Kerngebiet umgibt, wird auch um die Sperrzone 2 ein Schutzzaun errichtet. Dadurch soll eine weitere Verbreitung der Tierseuche durch Verschleppungen aus dem Kerngebiet verhindert werden. Gleichzeit ermöglicht die Zäunung eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen innerhalb der Sperrzone 2 und schränkt das Risiko einer weiteren Verschleppung durch jagdlich bedingte Wildbewegungen ein.
- Die Sperrzone 1 wird ebenfalls auf Teile des Stadtgebiets erweitert. Darüber hinaus wurde eine sogenannte „Monitoringzone“ außerhalb der Sperrzone I eingerichtet, in der verendete Wildschweine ebenfalls auf die Afrikanische Schweinepest getestet werden.
Wo genau die einzelnen Zonen liegen und welche Maßnahmen dort gelten, kann HIER nachgelesen werden.