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18.09.2025

Informationen zur Stichwahl am 28. September 2025

Die Stichwahl der Landrätin/des Landrates für den Kreis Siegen-Wittgenstein findet am Sonntag, 28. September 2025, statt.

Wahlberechtigt sind an diesem Tag alle Freudenbergerinnen und Freudenberger, die auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt waren.

Die bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt weiterhin gültig. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht versendet. Falls keine Wahlbenachrichtigung mehr vorliegt, kann trotzdem an der Stichwahl teilgenommen werden. Ein gültiges Ausweisdokument genügt zur Identifikation im Wahllokal.

Alle Wählerinnen und Wähler, die im Wahlscheinantrag für die Kommunalwahl bereits angegeben haben, dass an einer Stichwahl ebenfalls per Briefwahl teilgenommen werden soll, erhalten automatisch neue Briefwahlunterlagen. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.

Alle anderen Wahlberechtigten, die bei der Stichwahl per Briefwahl wählen möchten, können diese wie folgt beantragen:

Der einfachste und schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag, der über die Homepage der Stadt Freudenberg unter

https://www.freudenberg-stadt.de/Kommunalstichwahl-Briefwahl-beantragen/#/

aufrufbar ist. Beachten Sie bitte, dass dieses Verfahren nur bis zum 23. September 2025, 12:00 Uhr möglich sein wird, da ansonsten keine rechtzeitige postalische Zustellung mehr gewährleistet werden kann.

Die Briefwahlunterlagen können alternativ formlos per Brief oder per E-Mail unter Angabe des Nachnamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Der vollständige Antrag muss der Stadtverwaltung bis zum 23. September 2025 (Eingang im Rathaus) vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme bevollmächtigt sein. Diese Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 26. September 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15:00 Uhr am Wahlsonntag (28. September 2025) möglich. Die Wahlunterlagen können durch eine beauftragte Person mit schriftlicher Vollmacht abgeholt werden.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind oder sie diese verloren hat, können ihr bis Samstag, 27. September 2025, 12:00 Uhr, neue Briefwahlunterlagen erteilt werden.

Die Wahlberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag (Sonntag, 28. September 2025) im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz 1, eingegangen sind.

Des Weiteren besteht zusätzlich die Möglichkeit, bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Rathaus der Stadt Freudenberg, Bürgerbüro, direkt zu wählen. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen.

Kontakt und Anschrift:

                                           Stadt Freudenberg

                                          Die Bürgermeisterin

                                          - Wahlbüro -

                                          Mórer Platz 1,

                                          57258 Freudenberg

Telefon-Nummer:               02734/43-239

E-Mail:                               wahlen@freudenberg-stadt.de