Steuersätze und Gebühren
Gemeindesteuern
Die Stadt Freudenberg erhebt Grundsteuer mit folgenden Hundertsätzen des
Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils (Hebesätzen):
1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 345 v. H.
2. für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des
Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke) 1. 364 v. H.
3. für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren (Wohngrundstücke)
zu bewerten sind 713 v. H.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich, wenn
- nur ein Hund gehalten wird 108,00 Euro
- zwei Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund
- drei oder mehrere Hunde gehalten werden 132,00 Euro je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 500,00 Euro
- zwei oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden 1000,00 Euro je Hund
Müllabfuhrgebühr (2026)
Jahresgebührensätze für die Restmüllbehälter
Die Jahresgebühr beträgt
a) für einen 80 l Restmüllbehälter Entleerung im 8-Wochen-Rhythmus (nur für den 1 Personenhaushalt) 32,64€
b) für einen 80 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus 58,20€
c) für einen 120 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus 88,68€
d) für einen 240 l RestmüllbehälterEntleerung im 4-Wochen-Rhythmus 168,72€
e) für einen 1.100 l RestmüllbehälterEntleerung im 4-Wochen-Rhythmus in Höhe von 800,76€
Jahresgebührensätze für die Bioabfallbehälter (Entleerung im 2-Wochen-Rhythmus)
Die Jahresgebühr beträgt
a) für einen 120 l Bioabfallbehälter 74,28€
b) für einen 240 l Bioabfallbehälter 146,76€
c) für einen 1.100 l Bioabfallbehälter 670,44€
Jahresgebührensätze für die Altpapierbehälter (Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus)/Altpapiersammlung mittels Depotcontainer)
Die Jahresgebühr beträgt
a) für einen 240 l Altpapierbehälter oder die Benutzung des Depotcontainer im Bereich des Alten Flecken (Sonderregelung in § 11a der Abfallentsorgungssatzung) 0,00 €
b) für einen 1.100 l Altpapierbehälter 0,00€
Gebühren Restmüllsack
(ca. 60 l) pro Stück 10,00 €
Gebühr Bioabfallsack
(ca. 60 l) pro Stück 10,00 €
Gebühr bei Behälteraustausch (außer für Altpapierbehälter)
Die Gebühr für den notwendigen Austausch des Abfallbehälters bei Volumenwechsel bzw. bei Änderung des Abfuhrrhythmus beträgt 31,12€ (Ausgenommen Umzüge/Zuzüge/Geburten und Sterbefälle)
Es wurden keine Bilder gefunden.
Straßenreinigungsgebühr (2026)
Maßstab für die Gebührenberechnung ist der Quadratwurzelwert aus der Fläche des veranlagten Grundstückes, gerundet auf einen vollen Zahlenwert.
Dieser Berechnungsfaktor wird mit dem Gebührensatz multipliziert. Näheres ergibt sich aus der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Gebührensatz für Winterreinigung
- Landes- und Kreisstraßen Straßenkategorie I 0,88€
- Stadtstraßen mit Priorität Straßenkategorie II 1,70€
- Stadtstraßen ohne Priorität Straßenkategorie III 1,02€
Für die Sommerreinigung werden je Berechnungsfaktor 0,12 Euro berechnet.
Es wurden keine Bilder gefunden.
Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr
ab dem 01.01.2026 5,52 € pro m³
Niederschlagswassergebühr
ab 01.01.2026 1,40 € pro m²
Für die öffentlichen Straßenflächen beträgt die Gebühr ab 01.01.26
abweichend für jeden Quadratmeter befestigte Fläche jährlich 2,17€
Wasserbenutzungsgebühr
Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage wird als Verbrauchsgebühr und Grundgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr beträgt im Jahr 2026 2,77 Euro brutto je m3 entnommenen Wassers.
Grundgebühr bei Wasserzähler bis
- QN 2,5 / Q3=4 29,98€ brutto monatlich
- QN 6 / Q3=10 71,98€ brutto monatlich
- QN 10 / Q3=16 119,97€ brutto monatlich
- QN 15 / Q3=25 179,95€ brutto monatlich
- QN 40 / Q3=63 479,86€ brutto monatlich
- QN 60 / Q3=100 u. größer 719,79€ brutto monatlich
Bei Verbundzählern wird die Grundgebühr für beide Zähler zusammen gerechnet.
In den vorgenannten Beträgen ist die Umsatzsteuer von derzeit 7% enthalten.