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Wohngeld

Wohngeld

Sofern kein Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz gegeben ist und die Einkünfte niedrig sind, kann unter Umständen Anspruch auf Wohngeld bestehen. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (bei Eigenheimen) gewährt.

Nutzen Sie bitte das Bürgerserviceportal, um weitere Informationen zu erhalten. Dort findet sich auch ein Link zum Wohngeldrechner NRW und zur Online-Antragstellung.

Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Wohngeld-Plus-Gesetz: