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Namenserklärung
Namenserklärung
Seit Mai 2025 haben sich die Gesetzesgrundlagen geändert.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Namenserklärungen beim Standesamt. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Standebeamtin telefonisch oder persönlich, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sein müssen.