Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft
Über jede natürliche Person kann eine Melderegisterauskunft schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad und Anschrift einer Person mitgeteilt, weitere Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachgewiesen werden muss.
Hintergrund:
Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Einwohner verpflichtet, sich dort anzumelden, wo er wohnt. Diese Anmeldung wird im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können im Rahmen einer Melderegisterauskunft eingeschränkt Auskünfte erteilt werden.
Erforderlich ist in jedem Fall die genaue Identifizierung der gesuchten Person durch die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften. Es muss bei jeder Anfrage versichert werden, ob und wenn ja welcher gewerbliche Zweck vorliegt sowie dass die Auskunft nicht für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung verwendet wird. Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Personen erteilt werden.