Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder den Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
(Bei Personengesellschaften muss jeder einzelne Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten, bei juristischen Personen ist nur eine Gewerbeanzeige erforderlich).
Es wurden keine Bilder gefunden.
Gewerbeabmeldung
Wer seinen Betrieb teilweise oder vollständig aufgibt, muss eine Gewerbeabmeldung vornehmen.
Es wurden keine Bilder gefunden.
Gewerbeummeldung
Wenn der Betrieb innerhalb des betreffenden Ortes verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Es wurden keine Bilder gefunden.
Gebühren
- Gebührenübersicht Gewerbe 206 kB