Verhalten auf Spiel- und Sportplätzen / Sperrung der Skateanlage
Das milder werdende Wetter spornt wieder zu mehr Outdoor-Aktivitäten an. Da wir uns noch mitten in der Pandemie befinden, müssen aber weiterhin die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW eingehalten werden. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Sportplätze:
Nur im freien gelegene Sportanlagen können eingeschränkt wieder genutzt werden. Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig Sport machen. Hierbei ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. Die Entscheidung, ob dies ermöglicht wird, treffen die Vereine, welche die Plätze betreiben. Siehe auch unten stehende Regelungen zur Skateanlage.
Spielplätze:
Die Spielplätze sind geöffnet. Für die spielenden Kinder gelten keine Abstandsregelungen. Allerdings müssen Kinder ab 6 Jahren mindestens eine Alltagsmaske tragen. Für alle anderen Personen auf dem Spielplatz (Eltern, Begleitungen) gilt sowohl die 1,5 m – Abstandsregelung als auch die Verpflichtung zum Tragen von Mund-/Nasenschutz.
Skateanlage:
Die Skateanlage ist kein Spielplatz, sondern eine Sportanlage. Es gelten hier also dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für die Sportplätze.
Allerdings ist § 9 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung NRW zu beachten. Demnach müssen die Verantwortlichen für die Sportanlagen den Zugang zu der Einrichtung so beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Dies kann die Stadt Freudenberg nicht gewährleisten. Die Skateranlage muss daher noch geschlossen bleiben.
Der Stadt Freudenberg ist bewusst, dass nicht alle Regelungen zum Schutz vor „Corona“ auf den ersten Blick plausibel sind. Es besteht jedoch kein städtischer Handlungsspielraum, wenn es um die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen geht, die vom Land erlassen worden sind. Hierfür wird um Verständnis und um Einsicht gegeben.