Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederndorf II
Für Teilgebiete der Städte Freudenberg und Siegen, Kreis Siegen-Wittgenstein, wird nach § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung die Flurbereinigung Niederndorf II angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 4 FlurbG durchgeführt.
Das Flurbereinigungsgebiet wird für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt: