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09.02.2017

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederndorf II

Für Teilgebiete der Städte Freudenberg und Siegen, Kreis Siegen-Wittgenstein, wird nach § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung die Flurbereinigung Niederndorf II angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 4 FlurbG durchgeführt.

Das Flurbereinigungsgebiet wird für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt:

1. Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Gebietskarte