Städtische Sporthallen frühestens ab 18. Mai zugänglich
Die Stadt Freudenberg wartet derzeit noch auf weitergehende Hinweise der Landesregierung bezüglich der Nutzung städtischer Sporthallen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung, die den Kommunen am Wochenende zugestellt wurde, ermöglicht zwar einen kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb ab dem 11. Mai, allerdings widerspricht dies den landesweiten Regelungen für die Schulzentren. Da in Freudenberg die kommunalen Sporthallen allesamt Schulturnhallen sind, steht noch eine Klärung aus, ob und unter welchen Bedingungen diese betreten und für die Sportvereine freigegeben werden können. Die Stadt Freudenberg drängt auf zeitnahe Vorgaben. Die Vereine sind in jedem Fall aufgefordert, entsprechende Konzepte zur Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsregeln zu entwickeln. DOSB und Landessportbund haben dazu bereits gute Empfehlungen gegeben. Eine Freigabe der städtischen Sporthallen erfolgt durch die Stadt Freudenberg erst nach Prüfung aller vorgelegten Konzepte und unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, insbesondere der gesetzlichen Vorgaben, und erfolgt im Einzelfall. Bis dahin, mindestens bis zum 18. Mai, sind die Sporthallen und die schulischen Außenanlagen auch weiterhin für den Vereinssport gesperrt.