Regeln im Wald bitte einhalten
Besonders zum Pfingstfest kommt es jährlich zu erheblichen Beeinträchtigungen in verschiedenen Waldgebieten. Unmengen von Abfällen jeglicher Art liegen nach Pfingsten im Wald. Die Kosten für die Entfernung dieser unnötigen Verschmutzungen geht letztlich zu Lasten aller Bürger. Darüber hinaus kommt es zum Teil aufgrund erheblichen Alkoholkonsums zu Ausschreitungen, die Polizeieinsätze notwendig machen. Um solche Zwischenfälle zu vermeiden, hat die Stadtverwaltung erneut einige Richtlinien veröffentlicht und bittet um Beachtung.
• Abfälle oder das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt gefährdende oder beeinträchtigende Stoffe oder Gegenstände dürfen weder gelagert, noch weggeworfen oder sich ihrer in anderer Weise entledigt werden
• Auf Flächen außerhalb der Wege ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art sowie Reiten, Zelten oder Lärmen nicht gestattet. Einrichtungen für die Freizeitnutzung, wie z. B. Spiel-, Bade-, Zelt- oder Campingplätze dürfen nicht errichtet werden
Diese Regeln sind vorrangig zum Schutz der im Wald lebenden Tiere (derzeit ist Brut- und Setzzeit) und der Pflanzen erlassen worden; sie schränken das grundsätzliche Recht, den Wald zu betreten und sich zum Zwecke der Erholung darin aufzuhalten, auch nicht ein. Das Befahren mit motorisieren Fahrzeugen aller Art - mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen - ist jedoch grundsätzlich verboten.
Zur allgemeinen Information weist die Stadt Freudenberg noch auf verschiedene Besonderheiten hin, die für viele - aber eben leider nicht alle – Waldbesucher/Innen selbstverständlich sind:
• Offenes Feuer im Wald ist verboten
• Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt
• Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet
• Das Fällen von Bäumen oder Sträuchern ist nicht zulässig
• Mitgeführte Hunde sollten im Wald immer an der Leine geführt werden
• Radfahrer werden gebeten, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen
• Abfälle oder das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt gefährdende oder beeinträchtigende Stoffe oder Gegenstände dürfen weder gelagert, noch weggeworfen oder sich ihrer in anderer Weise entledigt werden
• Auf Flächen außerhalb der Wege ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art sowie Reiten, Zelten oder Lärmen nicht gestattet. Einrichtungen für die Freizeitnutzung, wie z. B. Spiel-, Bade-, Zelt- oder Campingplätze dürfen nicht errichtet werden
Diese Regeln sind vorrangig zum Schutz der im Wald lebenden Tiere (derzeit ist Brut- und Setzzeit) und der Pflanzen erlassen worden; sie schränken das grundsätzliche Recht, den Wald zu betreten und sich zum Zwecke der Erholung darin aufzuhalten, auch nicht ein. Das Befahren mit motorisieren Fahrzeugen aller Art - mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen - ist jedoch grundsätzlich verboten.
Zur allgemeinen Information weist die Stadt Freudenberg noch auf verschiedene Besonderheiten hin, die für viele - aber eben leider nicht alle – Waldbesucher/Innen selbstverständlich sind:
• Offenes Feuer im Wald ist verboten
• Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt
• Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet
• Das Fällen von Bäumen oder Sträuchern ist nicht zulässig
• Mitgeführte Hunde sollten im Wald immer an der Leine geführt werden
• Radfahrer werden gebeten, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen