Kommunalwahlen am 13. September 2020
Die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und des Rates der Stadt Freudenberg, die Wahl des Kreistages für den Kreis Siegen-Wittgenstein sowie der/des Landrätin/Landrates findet am Sonntag, 13. September 2020 statt.
Die insgesamt 25 Wahllokale in der Stadt Freudenberg sind an diesem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten, sind ca. 175 Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen berufen.
Hinzu kommen 21 Mitglieder in den insgesamt 3 Briefwahlvorständen, die am Wahltag ab 14.00 Uhr im Rathaus, Mórer Platz 1, zusammentreten.
In der Stadt Freudenberg sind ca. 14.950 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Das Wahlgebiet ist in 17 Wahlbezirke eingeteilt.
Für die Kreistagswahl ist die Stadt Freudenberg wie bisher in 2 Wahlbezirke eingeteilt.
Die/der Wählerin/Wähler hat für die Wahl der/des Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die Wahl des Rates, die Kreistagswahl und die Wahl der/s Landrätin/Landrates jeweils eine Stimme, d. h. auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein/e Bewerber/in angekreuzt werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich farblich.
Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, 23. August 2020 eine Wahlbenachrichtigung, auf der das Wahllokal vermerkt ist. Diese Benachrichtigung soll zur Stimmabgabe mitgebracht werden und wird wird der/m Wählerin/Wähler im Wahllokal für eine evtl. Stichwahl wieder mitgegeben.
Die Stadtverwaltung Freudenberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Freudenberger Wählerinnen und Wähler, die bei den Wahlen am 13. September 2020 verhindert sind, ihre Briefwahlunterlagen nach Möglichkeit
- bevorzugt online auf der Homepage der Stadt Freudenberg
(briefwahl.freudenberg-stadt.de)
oder
- schriftlich per Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
beantragen.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist im Rathaus, Mórer Platz 1, Zimmer 101 (1. Obergeschoss / Besprechungsraum) ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montags bis freitags 8:00 bis 12:30 Uhr, dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 bis 17:00 Uhr.
Hierzu ist es erforderlich, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln und bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) und nach Möglichkeit einen eigenen Schreibstift für die Stimmabgabe mit!
Anträge auf Briefwahl können nur schriftlich oder persönlich gestellt werden, nicht telefonisch.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Letzter Tag für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen ist Freitag, der 11. September 2020.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und machen von Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.