Informationen zur Stichwahl am 15. Juni 2014
Stichwahl Landrat am 15. Juni 2014
Wahlberechtigt sind an diesem Tag alle Bürger, die auch bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 wahlberechtigt waren!Wichtig: Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt!
Die alten behalten ihre Gültigkeit.
Wer diese nicht mehr hat, kann dennoch wählen gehen. Jeder der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann sich mit seinem Personalausweis legitimieren und so von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Auch für die Briefwahl gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Hauptwahl.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich bei der Stadt Freudenberg beantragt werden. Das ist auch per Fax oder E-Mail möglich, telefonisch allerdings nicht, weil hier die persönliche Beantragung nicht nachgewiesen werden kann.
Wer seine Briefwahlunterlagen bekommen kann, kann dann entscheiden, ob er wirklich per Briefwahl wählen will. Alternativ kann er bei der Wahl des Landrates auch mit dem Wahlschein, den er mit den Briefwahlunterlagen erhalten hat, in jedem anderen Wahllokal im Kreisgebiet zum Wählen gehen.
Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Freudenberg(eventuell zusätzlich der Reiseanschrift) wie folgt beantragen:
- Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis zum 13. Juni 2014, 12.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden.
- Per E-Mail an: a.heuzeroth@freudenberg-stadt.de
- Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes oder per Telefax an (02734) 29118 0der 29119, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden.
Die Postanschrift lautet:
Stadt Freudenberg, Wahlbüro, Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg.
- Persönlich im Wahlbüro Raum 103, Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bei Vorlage des Personalausweises kann auch ab dem 30. Mai 2014 im Wahlbüro sofort gewählt werden.
Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 14./15.Juni 2014 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an.