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24.02.2021

Information für Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Schulträger gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung einladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Eltern über die Fördermöglichkeiten im Elementarbereich und Primarbereich sowie über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse informiert und beraten. In diesem Jahr richtet sich das Informationsangebot an die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren sind. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht am 1. August 2023 (Schuljahr 2023/24).

 

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann in diesem Jahr keine Informationsveran-staltung in Präsenzform durchgeführt werden. Die Informationen über die vorschulischen Fördermöglichkeiten stehen in digitaler Form als Padlet zur Verfügung und sind über folgenden QR-Code bzw. Link erreichbar:

padlet
padlet

 https://padlet.com/gsbueschergrund/rapl9wctpx2o95wy

Eltern, die über keinen Internetzugang verfügen oder Fragen haben, können sich an die Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wenden. Verzeichnisse der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit Kontaktdaten gibt es auf der Internetseite der Stadt Freudenberg.