Eintragung von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis, die von der Meldepflicht befreit sind
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 13. September 2015
Am 13. September 2015 findet in der Stadt Freudenberg die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister statt.Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis.
An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger und -innen) teilnehmen. Sie werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der sie am 09.08.2015 – Stichtag – für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann - wie die deutschen Wahlberechtigten – von ihrer Wohnortsgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters teilnehmen.
Unionsbürger, die gemäß § 23 Meldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens dem 16.Tag vor der Wahl (28.08.2015) in der Stadt eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,
- in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger müssen auf einem Formblatt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadt stellen, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben.
Der Antrag muss spätestens am 28.08.2015 bei der Stadt Freudenberg eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt und Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
In dem Antrag hat der Unionsbürger durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen. Gegenstand der Versicherung an Eides statt ist eine Erklärung
- · über seine Staatsangehörigkeit
- · über seine Anschrift in der Stadt Freudenberg
- · dass er am Wahltag im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben wird.
Die Stadt kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises verlangen.
Antragsvordrucke (Formblätter) werden bereitgehalten und können kostenfrei beim Wahlamt der Stadt Freudenberg, Rathaus, Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg, Raum 104/106, Tel. 43-119/118 angefordert oder persönlich abgeholt werden. Die Mitarbeiter des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.