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03.04.2020

Beiträge für Betreuung an Grundschulen ausgesetzt

Die Stadt Freudenberg wird Eltern entlasten, deren Kinder in den Betreuungsangeboten der Grundschulen angemeldet sind. „Die Beiträge für den Monat April müssen nicht gezahlt werden“, erklärte Bürgermeisterin Nicole Reschke. Dies hat der Rat per Dringlichkeit entschieden und ist damit einem Vorschlag der Landesregierung gefolgt.

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) hat die Landesregierung die Schließung der Schulen ab dem 16.03. zunächst bis zum Ende der Osterferien angeordnet. Das betrifft auch die Betreuung von Kindern in der offenen Ganztagsschule sowie in den Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“.  Für die Betreuungsleistungen werden von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Beiträge erhoben. Land und Kommunen haben sich hinsichtlich der Beitragserhebung auf folgende Regelung verständigt:

▪ Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Elternbeiträge. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.

▪ Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März.

▪ Das soll auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Bürgermeisterin Reschke und Vertreter des Rates haben nun im Rahmen einer dringlichen Entscheidung beschlossen, diese Regelung für die städtischen Grundschulen zu übernehmen. Den betroffenen Eltern wird in der aktuellen Situation ein positives Signal gesendet, das zu einer finanziellen Entlastung führt. Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt für den Monat April durch die Stadtkasse keine Abbuchung der Elternbeiträge. Die übrigen Eltern brauchen für April keine Überweisung tätigen; ggf. ist ein eingerichteter Dauerauftrag für April auszusetzen.