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10.12.2021

Bei Rathausbesuch gilt die "3G"- Regel

Ab Montag, dem 13. Dezember,  gilt für die Besucherinnen und Besucher des Freudenberger Rathauses die 3G-Regelung. Das heißt: Zutritt ist nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.

Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein oder durch einen PCR-Test, dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Gemeinsam mit dem zertifizierten Nachweis ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Alle Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, diesen Nachweis bei Betreten vorzuzeigen, die Kontrolle übernimmt der jeweilige Besuchsempfänger. Weiterhin müssen Besucherinnen und Besucher innerhalb des Verwaltungsgebäudes einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske tragen.

Bürgermeisterin Nicole Reschke bittet, Angelegenheiten verstärkt telefonisch oder schriftlich bzw. per E-Mail zu erledigen. Eine Vielzahl von Dienstleistungen können über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage (www.freudenberg-stadt.de) genutzt werden. Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.