Ast- und Strauchschnittabholung in der 44. Kalenderwoche.
Für folgende Bezirke wurden folgende Termine zugeteilt:
Bezirk 1 Alte Heide, Hohenhain, Mausbach, Niederndorf, Plittershagen : Mo., 27. Oktober 2014
Bezirk 2 Dirlenbach, Heisberg, Niederheuslingen, Oberfischbach, Oberheuslingen : Di., 28. Oktober 2014
Bezirk 3 Straßen der Kernstadt Freudenberg (siehe Abfuhrkalender) : Mi., 29. Oktober 2014
Bezirk 4 Teile der Kernstadt Freudenberg und Büschergrund (siehe Abfuhrkalender) : Do., 30. Oktober 2014
Bezirk 5 Büschergrund ohne die in Bezirk 4 genannten Straßen : Fr., 31. Oktober 2014
Bezirk 6 Bottenberg, Bühl, Lindenberg, Niederholzklau, Oberholzklau, Wilhelmshöhe : Di., 28. Oktober 2014
Bezirk 7 Alchen : Fr., 31. Oktober 2014
Was ist Ast- und Strauchschnitt ?
► Lange Zweige und Äste, die zu sperrig für den Bioabfall sind.
► Das Ast- und Strauchgut kann nur mitgenommen werden, wenn es gebündelt ist.
► Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 Meter und einen Durchmesser von 60 Zentimetern nicht übersteigen.
► Das Gewicht des einzelnen Bündels darf 20 kg nicht übersteigen.
► Äste dürfen einen maximalen Durchmesser von 10 Zentimetern haben.
► Die Menge darf 2 m³ je angeschlossenem Grundstück nicht übersteigen.
► Die Bündel dürfen nur mit Naturseil/-kordel, nicht jedoch mit Metalldraht oder Kunststoffschnüren zusammengebunden werden.
Weitere Infos auch im Internet unter www.freudenberg-stadt.de
Zur Durchführung:
► Bitte den handlich gebündelten, nicht verpackten Baum- und Strauchschnitt gut sichtbar am Fahrbahnrand/Gehweg so bereit legen, dass niemand behindert oder sogar gefährdet wird und ein zügiges Verladen möglich ist.
► Bereitstellung zur Abholung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr.
Nicht mitgenommen werden:
► Grasschnitt, Laub, Moos, Blätter, ganze Baumstämme und sonstige nicht holzigen Gartenabfälle, die nicht gebündelt werden können. Diese Abfälle sind über die Bioabfalltonne oder einem Beistellsack zu entsorgen.
► Handelsübliche Abfallsäcke mit Laub oder Rasenschnitt werden nicht mitgenommen. Dieses gilt auch für den offiziellen Beistellsack für Bioabfall. Dieser wird nur zusammen mit der Biotonne entsorgt.
Bitte beachten Sie noch folgendes:
Das Ast- und Strauchwerk sollte in der Jahreszeit vom 01. März bis 30. September nicht gerodet oder beschnitten werden. Form- und Pflegeschnitte sollten in dieser Zeit schonend vorgenommen werden.
Die Ast- und Strauchschnittabholung steht Ihnen wie die Elektronik- und Sperrmüllabholung ebenfalls kostenlos zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter vom Fachbereich Finanzen unter Tel. 43-125 gerne zur Verfügung.