Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2018/19
Grundschule Alchen 18. und 19.10.2017
Grundschule Am Alten Flecken 16. bis 20.10.2017
Grundschule Büschergrund 16. und 17.10.2017
Grundschule Oberfischbach 16. bis 19.10.2017
Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder werden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert.
Kinder, die nach dem o.g. Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, werden gebeten, sich mit der jeweiligen Grundschule in Verbindung zu setzen.
Auskunft zum Anmeldeverfahren erteilen die Grundschulen sowie die Stadtverwaltung.