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Windel- und Pflegetonne

Zur Entsorgung von Windeln kann ein zusätzlicher Restabfallbehälter in den Größen 80 L, 120 L oder 240 L gewählt werden. Der Zuschuss beträgt 65 % des aktuellen Gebührensatzes eines 80 Liter Restabfallgefäßes (4-wöchentliche Entleerung).

Gefördert werden auf Nachweis Privathaushalte, in denen

a) Kleinkinder bis einschl. 36. Lebensmonats (Örtliche Meldedaten)

und / oder

b) pflegebedürftige Personen mit ärztlichem Attest

gemeldet sind.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf das auf dem Antrag angegebene Konto (rückwirkend 1 x im Jahr). Die Berechnung des zusätzlichen Abfallbehälters erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid.

Der Nachweis für Kleinkinder erfolgt einmalig bei der erstmaligen Antragstellung durch örtliche Meldedaten.

Der Nachweis für pflegebedürftige Personen muss jährlich durch ärztliches Attest erneuert werden.

Der Antrag ist schriftlich in der Abteilung Kämmerei, Abfallwirtschaft oder im Bürgerbüro zu stellen. Das Antragsformular finden Sie hier:

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