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Welche anderen Flächen dürfen noch gegossen werden?

Vom Verbot der Trinkwassernutzung sind ausgenommen:

-        Flächen oder Bereiche, die dem gewerblichen Produktionsgartenbau dienen,

-        land- und forstwirtschaftliche Flächen,

-        Friedhöfe,

-        Neuanpflanzungen