Sperrmüll
Die Sperrmüllentsorgung erfolgt in Freudenberg über ein sogenanntes Abrufsystem.
Für die Sperrmüllabfuhr gibt es keine im Voraus festgelegten Termine. Ihren Sperrmüll holt das Entsorgungsunternehmen auf besondere Anforderung ab.
Die Anmeldung zur Sperrmüllentsorgung kann jeweils 2 x jährlich pro Grundstück nur vom Eigentümer/Hausverwalter ganz bequem
- über unsere Homepage: www.freudenberg-stadt.de → Bürgerservice-Portal
oder
- per Anforderungskarte (erhältlich im Rathaus) erfolgen.
Spätestens sechs Wochen nach Anmeldung wird der Sperrmüll abgeholt.
Den genauen Abfuhrtermin wird Ihnen das Abfuhrunternehmen per Post/Mail ca. 8 – 10 Tage vor Abholung mitteilen.
Die Kosten für die Sperrmüll-Abfuhr sind in den allgemeinen Abfallgebühren enthalten.
Was gehört zum Sperrmüll
Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen.
Ausgediente Möbel jeglicher Art, Teppiche (Brücken/Läufer etc., die nicht verklebt waren), Matratzen, große Spielzeuge, Kinderwagen, Gartenmöbel (Plastik), etc..
Was gehört nicht zum Sperrmüll
Was bei einem Wohnungswechsel nicht mit umzieht bzw. zum Gebäude gehört:
z.B. Bauschutt, Steine, Fenster, Türen, Innentüren, Wandverkleidungen, Holzgebälk, Sanitärkeramik, feste Bodenbeläge (Laminat, PVC-Böden), etc. sowie Kartons oder ähnliche Behältnisse, die mit Kleinteilen gefüllt sind.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen über die "Elektrogeräteentsorgung" angemeldet werden!
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
- der Sperrmüll ist am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an den Abfuhrstellen bereitzustellen, an denen auch die Abfallbehälter bereitgestellt werden.
- bitte den Sperrmüll frühestens am Vorabend nach draußen stellen
- die Gegenstände müssen von Hand und am Fahrzeug praktikabel verladen werden können
- Einzelstücke sollten daher nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein
- die maximale Abfuhrmenge beträgt 5 m³ (5 m Länge, 1 m Breite, 1 m Höhe)
- regelrechte Hausentrümpelungen sind ebenso wie Teile von Bau- und Umbauarbeiten, Renovierungen, also auch Bauschutt jeglicher Art von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen,
- Große, den Raum ausfüllende, eingeklebte Teppiche oder Bodenbeläge gehören nicht zum Sperrmüll (nur Teppichläufer)
Sperrmüll, welcher auf privaten Grundstücken liegt, kann nicht mitgenommen werden.