Restabfall (graue Tonne mit grauem Deckel)
Restabfall (graue Tonne mit grauem Deckel)
Die Bemessung des Behältervolumens richtet sich nach der Zahl, der auf dem Grundstück gemeldeten Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz.
Das Mindest-Restmüll-Volumen beträgt pro gemeldeter Person und Woche mindestens 10 Liter.
Die Restmüllbehälter werden im 4-wöchentlichen (bzw. 8-wöchentlich bei einer gemeldeten Person) Rhythmus entleert.
Es stehen Restmüllbehälter mit 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l-Volumen zur Verfügung.
In die Restmülltonne gehören:
Alle Abfälle, die zur Zeit keiner Wiederverwertung zugeführt werden können, z.B. Windeln, Hygieneartikel, Asche, Porzellan, Keramik, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zigarettenfilter, verschmutztes Papier, Fotopapier, gebrauchte Tapeten, ausgetrocknete Farbeimer, Spiegel- und Fensterglas, Medikamente, Lumpen, (nicht ölhaltige) Stoffreste etc.
Bauschutt gehört nicht in den Restmüll!
Restabfallsäcke können zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden. Die Säcke sind gegen eine Gebühr im Rathaus (Bürgerbüro) erhältlich.