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Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Freudenberg

über den Beschluss des Rates der Stadt Freudenberg über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Freudenberg am 25. Mai 2014

Der Rat der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung am 21. August 2014 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Wahl der Vertretung der Stadt Freudenberg für gültig erklärt.

Dieser Ratsbeschluss wird hiermit gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diesen Beschluss des Rates der Stadt Freudenberg kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Freudenberg, 11. September 2014

Der Wahlleiter

Günther

12.09.2014