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Eigenschutzmaßnahmen
- Besitzer eines Grundstückes, einer Immobilie oder auch Mieter einer Wohnung tragen die Eigenverantwortung, Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen vorzunehmen (vgl. § 5 Wasserhaushaltsgesetz NRW).
- Die Stadt Freudenberg hat im Rahmen des Starkregenrisikomanagements eine Informationsbroschüre erstellt. In dieser Broschüre ist eine Checkliste zur Vorsorge enthalten die hier abrufbar ist.