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Darf ich meinen privaten Garten gießen?
In privaten Gärten darf Trinkwasser nur noch zum Gießen von Neuanpflanzungen, insbesondere von Bäumen verwendet werden.
Außerdem dürfen Flächen, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, z. B. Gemüse, Salat, Obst, Kräuter sparsam, auf das Notwendigste begrenzt, bewässert werden. Das darf aber nur zwischen 19 Uhr und 9 Uhr passieren, weil sonst zu viel Wasser ungenutzt verdunstet.
Darüber hinaus ist das Bewässern von Haus-, Klein- und Schrebergärten mit Trinkwasser verboten. Das Verbot gilt insbesondere für Rasenflächen, Zierpflanzen, Hecken, Gehölze, Stauden, Beete u. ä.