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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Freudenberg am 13. September 2015

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Freudenberg wird in der Zeit vom 24.08. bis 28.08.2015 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Freudenberg, Mórer Platz 1, Zimmer 104 und 106, 57258 Freudenberg zu folgenden Zeiten bereitgehalten:

Montag bis Mittwoch 8:00 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt, die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 28.08.2015, während der Dienststunden bei der Stadt Freudenberg, Abteilung Zentrale Dienste, Mórer Platz 1, Zimmer 104 und 106, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. August 2015 eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Stichwahl.

Die Benachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.

In der Wahlbenachrichtigung sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Freudenberg, Zimmer 104 und 106, zur Einsichtnahme aus.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

• in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, wenn

a) sie nachweisen, dass sie aus einem nicht zu vertretenden Grund die Einspruchsfrist (bis zum 28.08.2015) versäumt haben,

b) sie aus einem nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufge-

nommen worden sind,

c) die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt.

Wahlscheine können mündlich oder schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11.09.2015, 18:00 Uhr, bei der Stadt Freudenberg (Wahlamt) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Dabei müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5., Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

6. Ein Wahlberechtigter erhält mit dem Wahlschein zugleich

• einen Stimmzettel,

• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

• einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist

und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Freudenberg vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.

Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

Der Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden.

Freudenberg, 15. August 2015

Der Wahlleiter

Günther

12.08.2015