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4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 58 »Vorm Hofe« im Stadtteil Hohenhain - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Freudenberg beabsichtigt, ein 4. vereinfachtes Änderungsverfahren zu dem Bebauungsplan der Stadt Freudenberg Nr. 58 „Vorm Hofe“ im Stadtteil Hohenhain einzuleiten.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Freudenberg Nr. 58 „Vorm Hofe“ im Stadtteil Hohenhain soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken im Stadtteil Hohenhain zu decken.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 16.11.2021 bis zum 16.12.2021 (einschließlich) in der Abteilung 3.1 (Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Dachgeschoss, am Flur aushängend während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung öffentlich ausliegen.

Aufgrund der pandemiebedingten Maßnahmen zur Kontakteinschränkung ist für die Einsichtnahme eine vorherige Terminabstimmung bei Herrn Längler, Tel.: 02734 43-163, oder Frau Rossmanith, Tel.: 02734 43-134, wünschenswert.

Außerdem können die Unterlagen an dieser Stelle öffentlich eingesehen werden:  

-       Planzeichnung

-       Planbegründung

-      Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1)

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Freudenberg vorgelegt werden. Dieses kann insbesondere schriftlich bzw. zur Niederschrift oder auch per E-Mail erfolgen.