28. Änderung des Flächennutzugsplanes der Stadt Freudenberg; Änderung der Darstellung von Fläche für Grünflächen mit den Zweckbestimmungen »Sportplatz/ Bolzplatz« und »Badeplatz/ Freibad« in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung »Freizeit« und »Bad und Sport«, sowie in Fläche für den Gemeinbedarf, Grün-, Wald- und Landschaftsflächen
Auf der Grundlage der zurzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen beabsichtigt die Stadt Freudenberg die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der oben genannten Flächennutzungsplanänderung zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Außerung und Erörterung zu geben (Anhörung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB).
Die Beteiligung geschieht in der Weise, dass der Vorentwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der dazugehörenden Begründung in der Zeit vom 20.08.2025 bis zum 03.09.2025 einschließlich im Amt 61 (Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Liegenschaften) der Stadt Freudenberg, 57258 Freudenberg, Verwaltungsgebäude Mórer Platz 1, Dachgeschoss Zimmer 316 während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Öffentlich ausliegt.
Anregungen können dabei während der angegebenen Tage schriftlich vorgelegt bzw. zu Protokoll gegeben werden. Außerdem ist es möglich, schriftliche Äußerungen bis zum 17.09.2025 bei der Stadt Freudenberg einzureichen