24. Änderung des Flächennutzungplanes der Stadt Freudenberg im Stadtteil Büschergrund; Änderung der Darstellung von Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in gemischte Baufläche sowie gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung)
Der Rat der Stadt Freudenberg hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Einleitung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Bereich der Olper Straße (nord-östlich des Weibeweges) die Darstellung von Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in gemischte Baufläche sowie gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche geändert werden.
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich unterrichtet werden. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben - Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -.
Die Anhörung geschieht in der Weise, dass der Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom
25.02.2020 bis zum 02.03.2020 einschließlich
im Rathaus öffentlich ausliegt sowie zusätzlich im Internet bereitgehalten wird.
Stellungnahmen können dabei während der Auslegungsfrist und darüber hinaus bis zum 17.03.2020 bei der Stadt Freudenberg vorgelegt werden. Dieses kann insbesondere schriftlich bzw. zur Niederschrift oder auch per E-Mail erfolgen.
Die Unterlagen können an dieser Stelle öffentlich eingesehen werden: