Mittel aus dem Stärkungspakt NRW verfügbar
Aufruf zur Antragstellung an Vereine mit eigenen Vereinsstätten
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen Mittel zur Verfügung umgestellt, um die infolge des Angriffskrieges Russlands gestiegenen Energiekosten abzufedern. Die Stadt Freudenberg hat aus dem Stärkungspakt einen Betrag in Höhe von 47.124 Euro erhalten.
Der Rat hat am 02. März beschlossen, dass diese Mittel an eingetragene Vereine mit eigenen Vereinsstätten weitergeleitet werden sollen. Gerade Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sollen dadurch in ihrem Bestand gesichert werden. Dazu gehören z.B. der Freudenberger Tisch, Vereinsheime, Dorfgemeinschaftshäuser und sonstige Gebäude, bei denen ein eingetragener Verein Eigentümer ist.
Der insgesamt zur Verfügung stehende Betrag wird unter den antragstellenden Vereinen aufgeteilt.
Zu beachten ist, dass die Fördermittel aus dem Stärkungspakt nachrangig zu verwenden sind. Sollten bereits Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erfolgt sein, die erhöhte Energiekosten ausgleichen sollen, ist eine Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Stärkungspakt nicht möglich.
Nachfolgend finden Sie Links zu zwei Dokumenten, die unterschrieben per Brief oder Mail an die Stadt Freudenberg einzureichen sind.
Vereinbarung Stadt - Verein.pdf
Tragen Sie bitte den Namen des Vereins im Kopf der Vereinbarung und bei der Unterschrift ein. Dazu ist die IBAN des Vereins anzugeben. Außerdem bitte ein aktuelles Datum eintragen und die Vereinbarung von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschreiben lassen.
Anlage 1 Bedarfsabfrage_Anmeldung teilausgefüllt.pdf
Tragen Sie bitte oben rechts im Formular den Namen einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners sowie Mailadresse und Telefonnummer ein. In den darunterliegenden Zeilen sind der Name des Vereins und die Anschrift der Vereinsstätte einzutragen. Sofern weitere Verwendungszwecke wie der Angegebene bestehen, können diese unter Nr. 1 eingetragen werden. Am Ende des Formulars auf Seite 2 muss dieses von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben werden.
Um den Antrag berücksichtigen zu können, müssen beide Unterlagen bis spätestens 30. April 2023 bei der Verwaltung eingereicht werden.
soziales@freudenberg-stadt.de oder
Stadt Freudenberg
Amt 50
Postfach 1120
57251 Freudenberg