Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Siegen unter der extra eingerichteten Grundsteuer- Hotline (0271) 4890 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Informationen zum Bodenrichtwert , zur Lage des Grundstücks und weitere Informationen finden Sie unter
https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwertswissen müssen:
- Ab Mai erhalten Sie einindividuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung derFeststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
- Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
- Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispielaufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigenabgegeben werden.
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zuleistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de