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Allgemeine Informationen zu Rentenangelegenheiten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil der Versorgung im Alter oder im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Das Versicherungsamt steht Ihnen für Fragen zu Ihrer Rente gerne zur Verfügung. Der Fachdienst bietet folgende Angebote an:

  • Rentenanträge stellen
  • Anträge zur Klärung des Rentenversicherungskontos
  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
  • Auskunft in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Anforderung von fehlenden Versicherungsnachweisen
  • Anforderung von Rentenauskünften/Versicherungsverläufen
  • Anträge auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente

Eine Berechnung der Rentenhöhe erfolgt ausschließlich durch die Rentenversicherungsträger!

Weiterführende Informationen

Wichtige Informationen und Online-Dienste zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auch auf der Website der deutschen Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung


Welche Unterlagen sollte ich zum Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Persönliche Identifikationsnummer, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde (sie ergibt sich zum Beispiel auch aus dem Einkommensteuerbescheid)
  • Bankverbindung (EC-Karte oder Kontoauszug mit Ihrer internationalen Kontonummer = IBAN)
  • Angaben über andere Sozialleistungen (z. B. eine Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe/Grundsicherung; ggf. bitte Unterlagen im Original mitbringen
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen in den letzten 30 Jahren (Name und Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse sind besonders wichtig)
  • Ihre Krankenversichertenkarte (es geht um Ihre Versichertennummer)
  • Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge erhalten (zum Beispiel Beamten-Pension: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten, Betriebsrenten, Zusatzrente oder ähnliches; ggf. bitte Unterlagen mitbringen)
  • Wenn Sie ein Kind haben oder hatten: Geburtsnachweis des Kindes im Original
  • Letzter Versicherungsverlauf bzw. letzte Rentenauskunft der Rentenversicherung

Welche Unterlagen sollte ich zum Antrag auf Hinterbliebenenrente und/oder Waisenrente mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde im Original
  • Sterbeurkunde im Original
  • Falls noch vorhanden: Unterlagen über Berufsausbildung der/des Verstorbenen im Original (z. B. Lehrvertrag, Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis)
  • Die letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen/Hinterbliebenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: alle  Rentenversicherungsunterlagen der/des Verstorbenen)
  • Hat die/der Verstorbene/Hinterbliebene bereits eine Rente bezogen? Wann war der genaue Rentenbeginn?
  • Falls die/der Verstorbene Beamtin/Beamter war: das Festsetzungsblatt über die ruhrgehaltsfähigen Dienstzeiten
  • Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
  • Ihre persönliche Identifikationsnummer, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde (sie ergibt sich zum Beispiel auch aus dem Einkommensteuerbescheid)
  • Bankverbindung (EC-Karte oder Kontoauszug mit Ihrer internationalen Kontonummer = IBAN)
  • Die Anschrift Ihrer Krankenkasse und der Krankenkasse der/des Verstorbenen
  • Wenn Sie ein Kind haben oder hatten: Geburtsnachweis des Kindes im Original
  • Angaben darüber, ob Sie eigene Einkünfte haben (z. B. Rente jedweder Art, Betriebsrente, Arbeitsverdienst, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Lohnersatzleistungen, Vermögenseinkommen, ggf. bitte Unterlagen im Original mitbringen)
  • Angaben über andere Sozialleistungen (z. B. eine Unfallhinterbliebenenrente, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe/Grundsicherung; ggf. bitte Unterlagen im Original mitbringen
  • Ihre Krankenversichertenkarte (es geht um Ihre Versichertennummer)

 

Zusätzlich bei einem Antrag auf Waisenrente:

  • Geburtsurkunde der Waise(n) im Original
  • Volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen. Andernfalls benötigt der/die Antragsteller/-in eine Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass der Waise(n)
  • Bei Schulausbildung/Studium: Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende im Original (ggf. Semesterbescheinigung)
  • Bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag im Original
  • Falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
  • Bei Freiwilligendienst: Kindergeldbescheid im Original
  • Bankverbindung (Kontoauszug oder EC-Karte mit der internationalen Kontonummer = IBAN)
  • Falls vorhanden: Rentenversicherungsnummer der Waise(n)
  • Krankenversicherungskarte der Waise(n)


Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten.