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Junges Wohnen in alten Häusern

Die Stadt Freudenberg fördert den Erwerb von älteren Wohnimmobilien, wenn diese vom Zeitpunkt der Antragstellung vor mehr als 40 Jahren errichtet wurden und eigengenutzt werden sollen, durch einen Zuschuss.

Zielsetzung des Förderprogrammes ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung die Sicherung des derzeitigen Einwohnerstandes. Mit der Zuschussförderung für den Erwerb älterer Immobilien soll auch ihrem Leerstand entgegen gewirkt werden sowie eine Verjüngung und Belebung der Wohnquartiere in den Stadtteilen erfolgen.

Das Förderprogramm gilt nur für Personen, die noch nicht Eigentümer/in eines Wohnhauses innerhalb der Stadt Freudenberg sind.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die für mindestens ein Kind unter 18 Jahren sorgeberechtigt sind, mit diesem in einem Haushalt leben und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Antragsberechtigt sind auch Paare ohne Kinder, wenn eine Person das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Weitere Förderbedingungen sind den hier einzusehenden Förderrichtlinien zu entnehmen.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Es ist auszufüllen und unterschrieben sowie mit der erforderlichen Kopie des Kaufvertrages bei der Stadt Freudenberg unter folgendem Kontakt einzureichen:

 

Stadt Freudenberg

Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Liegenschaften

z. Hd. Herrn Benthien

Mórer Platz 1

57258 Freudenberg

 

Wichtiger Hinweis: Der Fördertopf ist pro Jahr begrenzt. Für das Jahr 2021 können aktuell Anträge gestellt werden.