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Schöffendienst im Amts- und Landgericht: Stadt Freudenberg nimmt Bewerbungen entgegen bis 30. April 2023

Alle fünf Jahre werden Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Siegen und das Landgericht gewählt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nehmen als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.

In diesem Jahre findet die Schöffenwahl für die für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt.

Die Stadt Freudenberg erstellt Vorschlagslisten und schlägt dann dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vor. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Freudenberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten gesundheitlich geeignet sein, den Sitzungsdienst auszuüben.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft oder die aufgrund Richterspruch unfähig sind, öffentliche Ämter auszuüben.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen, verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, soziale Kompetenz, Menschenkenntnis sowie Gerechtigkeitssinn. Es sind keine juristischen Kenntnisse zur Ausübung des Amtes erforderlich.

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Ansprechpartner bei der Stadt Freudenberg ist Petra Fuhr, Haupt- und Personalamt,

Telefon: 02734/43-118 , E-Mail: p.fuhr@freudenberg-stadt.de

Bewerbungen werden bis zum 30. April 2023 angenommen. Ausführliche Informationen zur Schöffentätigkeit und weiteren Voraussetzungen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de

Bewerbungsformulare finden Sie hier:


10.02.2023