Informationen zur neuen Grundsteuer 2025
Hintergrund der Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird reformiert, um veraltete Daten durch eine aktuelle Bewertung zu ersetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung als verfassungswidrig eingestuft. Die neue Regelung gilt ab dem 01. Januar 2025.
Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer ergibt sich aus folgender Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag x kommunaler Hebesatz = Grundsteuer
1. Grundlagenbescheide vom Finanzamt (2 Bescheide):
- Grundsteuerwertbescheid: Ermittelt anhand von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudetyp und weiteren Parametern (Ansprechpartner: Finanzamt)
- Grundsteuermessbescheid: Grundsteuerwert multipliziert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag (Ansprechpartner Finanzamt)
2. Kommunaler Hebesatz:
Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, der von der Stadt Freudenberg festgelegt wird. Dieser Hebesatz wird aufkommensneutral gestaltet, d.h., die Gesamteinnahmen der Gemeinde bleiben stabil.
Folgende aufkommensneutrale Hebesätze wurden auf Vorschlag des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom Rat am 05.12.2024 beschlossen:
Hebesatz Grundsteuer A: 117 v.H.
Differenzierter Hebesatz Grundsteuer B Wohnen: 713 v.H.
Differenzierter Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohnen: 1.364 v.H.
Wohngrundstück |
Nichtwohngrundstück |
Einfamilienhaus |
Teileigentum |
Zweifamilienhaus |
Unbebautes Grundstück |
Mietwohngrundstück |
Geschäftsgrundstück |
Wohnungseigentum |
Gemischt genutztes Grundstück |
Sonstiges bebautes Grundstück |
Aufkommensneutralität
Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine Lastenverschiebung zwischen einzelnen Steuerpflichtigen und Grundstücksarten. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer ist für die Stadt Freudenberg insgesamt aufkommensneutral und wird sich trotz der Reform nicht wesentlich verändern. Mit der Reform geht keine tatsächliche Steuererhöhung einher.
Was tun bei Fehlern?
- Sie halten Ihren Hebesatz für falsch:
Bitte wenden Sie sich an die Kämmerei der Stadt Freudenberg, Bereich Steueramt.
- Der Steuermessbetrag im Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Freudenberg weicht vom Steuermessbetrag in dem Ihnen vorliegenden Festsetzungsbescheid ab:
Bitte wenden Sie sich an die Kämmerei der Stadt Freudenberg, Bereich Steueramt und legen dort Ihren Bescheid des Finanzamtes über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zum 01.01.2025 vor.
- Sie halten Ihren Steuermessbetrag für zu hoch:
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt Siegen, Telefon 0271 4890-1959, (Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr).
- Sie halten Ihre Grundstücksart für falsch:
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt Siegen, Telefon 0271 4890-1959, (Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr).
- Die zugrunde gelegte Grundstücksart im Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Freudenberg 2025 weicht von der wirtschaftlichen Einheit bzw. Grundstücksart in dem Ihnen vorliegenden Feststellungsbescheid zum 01.01.2025 ab:
Bitte wenden Sie sich an die Kämmerei der Stadt Freudenberg, Bereich Steueramt und legen dort Ihren Bescheid des Finanzamtes über die Feststellung des Grundsteuerwertes vor.
Kontaktdaten Stadt Freudenberg, Kämmerei, Bereich Steueramt:
Telefon-Nummer 02734 43-222
E-Mail: kaemmerei@freudenberg-stadt.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Weitere Informationen zum Thema können Sie unseren FAQ zur Grundsteuerreform entnehmen:
- FAQ-Grundsteuerreform 222 kB