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Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Informationen zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltage

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt/Gemeinde eingetragen, in der Sie am 15.08.2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Sofern Sie nach diesem Datum Ihren Wohnsitz verlegen, werden Sie bei der An-/Ummeldung im Bürgerbüro darüber informiert, wie sich das auf Ihr Wahlrecht auswirkt.

Wahlberechtigt sind außerdem

  • im Ausland lebende Deutsche, deren letzter Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands in der Stadt Freudenberg war. Weitere Informationen zum Wahlrecht von sog. Auslandsdeutschen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.
  • Deutsche, die sich ohne eine Wohnung innezuhaben in der Stadt Freudenberg sonst gewöhnlich aufhalten.

Diese beiden Personengruppen werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Freudenberg aufgenommen.

Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen

Zur Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Telefonansage unter der kostenfreien Rufnummer 0800 000 9671 0 eingerichtet. Dort werden nach Eingabe der Wahlkreisnummer die Kandidat*innen und Listen vorgelesen.

Zugang zur Unterstützung über das Internet gibt es über die Internetseite des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.: www.bsvw.org/wahlen

Informationen zur Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 27.08.2021 verschickt und sollten spätestens bis zum 04.09.2021 bei Ihnen eingehen.

Ab dem 30.08.2021 können Sie Briefwahlunterlagen über die folgenden Wege beantragen:


  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung

      Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag können Sie im Rathaus abgeben, in   einen der Briefkästen am Rathaus einwerfen, per Mail oder Fax an die Stadt Freudenberg senden (Email: wahlen@freudenberg-stadt.de, Fax: 02734/43-190 oder per Post an die Stadt Freudenberg, Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg senden.

  • im Rathaus der Stadt Freudenberg, Raum 101 (1. Etage)

      während der Öffnungszeiten. Sie können die Briefwahlunterlagen abholen oder direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument und den ausgefüllten und   unterschriebenen Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung mit.          Sie können mit entsprechenden Vollmachten außerdem für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen abholen.

  • formloser Briefwahlantrag :
 

Weitere Informationen für Wählende

Am 26. September 2021 wählen die deutschen Bürger und Bürgerinnen den Bundestag. Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Grundrechten, die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben. Durch Wahlen können auch Sie in der Politik mitbestimmen.

Wahlen in Deutschland sind frei. Das bedeutet: Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 dürfen Sie frei entscheiden, welche Partei und welche Person Sie wählen möchten. Ihre Meinung zählt! Sie können auch entscheiden, nicht zu wählen.

 

Wahlschein/Briefwahl

Sie können einen Wahlschein beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen können. Der Wahlschein ist der Nachweis über Ihr Wahlrecht. Die Ausstellung des Wahlscheines wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Sie können am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder in jedem Wahllokal Ihres Stimmbezirkes wählen, wenn Sie dort den Wahlschein vorlegen.

Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie Briefwahlunterlagen. Damit können Sie Ihre Stimme bereits vorab abgeben. Sie können die Unterlagen per Post an die Stadt Freudenberg schicken oder Ihre Stimmabgabe direkt im Briefwahlbüro erledigen.

Sie können voraussichtlich ab dem 30.08.2021 den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Freudenberg beantragen, indem Sie

 

-       den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diesen per Post zuschicken oder persönlich abgeben,

-       einen formlosen schriftlichen Antrag stellen,

-       elektronisch über die Homepage der Stadt Freudenberg (Link zum Formular vor. ab 28.08.21),

-       persönlich Ihren Personalausweis vorlegen und die Ausstellung verlangen.

Telefonisch können Sie keinen Wahlschein beantragen.

Wenn Sie für eine andere Person den Wahlschein beantragen möchten, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.

Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich am 30.08.2021.

Informationen für Wahlhelfende

Wenn Sie am Wahltag in einem Wahlbüro mithelfen möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Heuzeroth (Telefon: 02734/43-119, E-Mail: wahlen@freudenberg-stadt.de), damit Sie in die Datei der Wahlhelfenden aufgenommen werden können. Die Aufnahme in die Datei der Wahlhelfenden garantiert nicht, dass Sie bereits bei dieser Wahl eingesetzt werden können.

Der Bundeswahlleiter hat Videos zur Erläuterung der Tätigkeit der Wahlhelfenden veröffentlicht. Bitte sehen Sie sich diese Videos zur Vorbereitung auf den Wahltag an.


Informationen für Wahlhelfende (Videos)


(Video „Der Wahlvorstand)

(Video „Ablauf des Wahltages)

(Video „Ablauf der Stimmzählung & Dokumentation)