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Bundestagswahl 2025: Informationen zur Briefwahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWG), wer am Wahltag

  1. Deutsche/ Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 23. Februar 2007 geboren ist)
    und
  3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 12. Januar 2025 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die im Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl erfolgt wiederum als Wahlbenachrichtigungsbrief (Brief mit Umschlag) ab dem 22. Januar 2025. Sofern bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen [siehe: Kontakt].

Hinweise zur Briefwahl

Die Stadt Freudenberg gehört zum Wahlkreis-Nr. 147 Siegen-Wittgenstein. Wer innerhalb dieses Wahlkreises in einem anderen Wahlbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Freudenberg (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift) wie folgt beantragen:

Online-Briefwahlantrag

Online ab 22. Januar 2025 unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis zum 18. Februar 2025, 15.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden.

Link zum Online-Briefwahlantrag: https://www.freudenberg-stadt.de/briefwahl

Das (Brief-)Wahlbüro ist ab Montag, 10. Februar 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].


Elektronisch

Das (Brief-)Wahlbüro ist ab Montag, 10. Februar 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].


Schriftlich

Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet: 

Stadt Freudenberg, Wahlbüro, Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg.

Das (Brief-)Wahlbüro ist ab Montag, 10. Februar 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].


Persönlich

Persönlich ab 10. Februar 2025 im (Brief-)Wahlbüro. Hier besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.

Das (Brief-)Wahlbüro ist ab Montag, 10. Februar 2025, geöffnet [siehe: Kontakt/ Öffnungszeiten].


Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Verständnis.

Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 22./ 23. Februar 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz1, 57258 Freudenberg, eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wichtiger Hinweis:
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, 21. Februar 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (= Samstag, 22. Februar 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.


Bitte beachten Sie, dass mit dem Stimmzetteldruck aufgrund der für diese vorgezogene Bundestagswahl geltenden verkürzten gesetzlichen Fristen erst später als bei regulären Wahlen begonnen werden kann. Dies führt auch zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Aus diesem Grund wird seitens des Wahlamtes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig im Rathaus eintreffen.

Nutzen Sie daher in den zwei Wochen vor der Wahl gerne die Gelegenheit zur persönlichen Abholung Ihrer Unterlagen im (Brief-)Wahlbüro (Rathaus Freudenberg) oder sofern möglich bei dieser Wahl verstärkt die Urnenwahl.

Weitere Informationen

Internetseite der Bundeswahlleiterin


KONTAKT ZUM WAHLAMT

Stadt Freudenberg

Wahlamt

Raum 104

wahlen@freudenberg-stadt.de

Tel. 02734 43-239



ÖFFNUNGZEITEN (Brief-)Wahlbüro

Information (Foyer Erdgeschoss) im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz1, 57258 Freudenberg

Mo. - Fr.    08.00 - 12.30 Uhr
Di.             14.00 - 16.00 Uhr
Do.            14.00 - 18.00 Uhr


22.01.2025