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Vergnügungssteuer
In der Stadt Freudenberg wird Vergnügungssteuer u.a. bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in Höhe von 20 % des Einspielergebnisses erhoben. Für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art richtet sich die Höhe der Vergnügungssteuer nach der Größe des benutzten Raumes.
Familienfeiern, Betriebsfeiern, Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien oder Religionsgemeinschaften sind steuerfrei.
- Vergnügungssteuersatzung 98 kB